Lange Zeit ist Skandal-Prinz Andrew kaum im Ausland unterwegs. Aus Angst vor dem FBI verzichtet er auf seine geliebten Reisen. Doch nun sollen die Ermittlungen wegen Verbindungen zu Sexualstraftäter Jeffrey Epstein eingestellt sein. Sitzt "Air Miles Andy" also bald wieder regelmäßig im Flieger?

Nach rund sechs Jahren des selbstauferlegten Reiseverbots kann Prinz Andrew offenbar wieder ohne Sorge ins Ausland. Ein angeblich geleaktes Memo soll laut der britischen "The Sun" enthüllen, dass das FBI seine Ermittlungen zu Prinz Andrews Verbindungen zum verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein eingestellt hat.

Seit dem Skandal um Epstein habe sich der zweitälteste Sohn von Queen Elizabeth II. zumeist in der Royal Lodge auf Schloss Windsor aufgehalten - aus Angst vor einer möglichen Verhaftung bei Auslandsreisen. "Er war nur einmal im Ausland, seit der Skandal ausbrach", verrät ein namentlich nicht genannter Freund gegenüber "The Sun". Ohne fortlaufende Ermittlungen der US-Behörde werde sich das bestimmt ändern, heißt es weiter.

Der Prinz war früher auch als "Air Miles Andy" bekannt - wegen seiner exzessiven und oft kritisierten Reisen als Handelsgesandter. Derweil führte ihn seine einzige Auslandsreise in den letzten Jahren 2022 mit einem Privatjet nach Bahrain.

"Er war immer sehr nervös, ins Ausland zu gehen, und fühlte sich, als würde er ständig über die Schulter schauen müssen", erklärt der Freund. "Er könnte Zivilklagen oder im schlimmsten Fall einer Verhaftung ausgesetzt sein."

Vorwürfe von Virginia Giuffre

Andrew hatte stets beteuert, mit den US-Behörden kooperieren zu wollen und "jeder angemessenen Strafverfolgungsbehörde zu helfen". Doch schon kurze Zeit nach diesem Statement warfen ihm US-Staatsanwälte "null Kooperation" vor. Das Justizministerium stellte sogar einen offiziellen Antrag an das britische Innenministerium, mit Andrew sprechen zu dürfen.

Der Prinz bestreitet weiterhin alle Vorwürfe der inzwischen verstorbenen Virginia Giuffre, er habe sie zwischen 1999 und 2002 dreimal zum Sex gezwungen. Im Februar 2022 einigten sich beide Parteien in einem außergerichtlichen Vergleich, dessen Summe nicht bekannt gegeben wurde.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke