• Energiefirmen müssen 200 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen an Staat zurückzahlen.
  • Auf dem Prüfstand standen Energiefirmen – von Stadtwerke bis Energie-Discounter.
  • Die Firmen hatten das Geld als Ausgleich für die Preisbremse erhalten, die die Kunden entlasten sollten.

Das Bundeskartellamt hat einen millionenschweren Missbrauch bei der staatlichen Energiepreisbremse festgestellt. Laut Behörde wurde der Missbrauch durch stichprobenhafte Überprüfungen aufgedeckt. So gab es gut 70 Prüfverfahren bei Lieferanten von Erdgas, Strom und Wärme. Jedoch wurde nur gut 14 Prozent des gesamten Antragsvolumens geprüft.

Energiefirmen zahlen 200 Millionen Euro zurück

Bundeskartellamt: Hoher Anteil an Firmen hat sich regelkonform verhalten.Bildrechte: IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Das Bundeskartellamt teilte am Donnerstag mit, dass ein Drittel der überprüften Firmen die staatlichen Ausgleichszahlungen zu Unrecht erhalten. Sie hätten insgesamt 200 Millionen Euro zurückzahlen müssen. Die Summe fällt aber verglichen zum Gesamtvolumen der Ausgleichszahlungen gering aus. Die Regierung hatte insgesamt 25 Milliarden Euro an die Firmen gezahlt.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagte, der hohe Anteil an nicht beanstandeten Entlastungsvolumina zeige auch, dass sich die geprüften Lieferanten in der Breite regelkonform verhalten haben.

Geprüft wurde von Stadtwerken bis Energie-Discounter

Ergebnis von Prüfverfahren bei vier Lieferanten von Strom und Erdgas steht noch aus.Bildrechte: IMAGO / teamwork

Zu den geprüften Unternehmen zählten Stadtwerke und Regionalversorger ebenso wie Vertriebsgesellschaften der Energiekonzerne, aber auch viele Energie-Discounter und Anbieter mit Schwerpunkt bei erneuerbaren Energien. Die konkreten Namen der Unternehmen teilte das Bundeskartellamt nicht mit. Derzeit gebe es noch neun Prüfverfahren gegen vier Lieferanten in den Bereichen Erdgas und Strom. Hier liefen zurzeit Anhörungen und erforderlich gewordene Nachermittlungen.

Preisbremse sollte Verbraucher entlasten

Während der Energiekrise 2022 und 2023 hatte die Bundesregierung eine Preisbremse für Erdgas, Strom und Fernwärme festgesetzt, um die Verbraucher und Verbraucherinnen zu entlasten. Diese mussten für ein bestimmtes Verbrauchskontingent nur einen staatlich festgelegten Preis an ihren Energieversorger zahlen. Der Energieversorger erhielt seinerseits aus der Staatskasse entsprechende Ausgleichszahlungen - gemessen an ihren jeweiligen Preisen. Einige hatten deshalb kurzfristig die Preise erhöht.

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