Noch vor Jahresende können gezielte Ausgaben die Steuerlast senken. Von Werbungskosten über Gesundheitskosten bis Steuerklassenwechsel – wo Sie noch Steuern sparen können.

Wer bestimmte Ausgaben noch in das laufende Jahr vorzieht, kann Steuern sparen. So lohnt es sich mitunter, Werbungskosten für beruflich bedingte Ausgaben, also für Fachbücher, Arbeitskleidung oder Umzüge, noch in diesem Jahr zu bündeln.

Wichtig dabei ist jedoch, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1230 Euro überschritten wird. Denn nur, was in einem Kalenderjahr darüber hinausgeht, lässt sich steuerlich geltend machen. Dazu könnte beispielsweise die Rechnung für eine Weiterbildung im nächsten Jahr schon 2025 beglichen werden. Für Steuerzahler, die den Pauschbetrag im laufenden Jahr ohnehin nicht erreichen, kann es sich hingegen lohnen, Ausgaben ins kommende Jahr zu verschieben.

Auch kann es sinnvoll sein, noch vor Jahreswechsel von einem Fachbetrieb etwas in Haus und Garten erledigen zu lassen: Bis zu 6000 Euro für Arbeitsstunden und Anfahrt kann ein Haushalt im Jahr geltend machen. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent.

Steuern sparen durch Absetzung von Gesundheitskosten

Ausgaben für die eigene Gesundheit können bei der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Allerdings erst nach der individuellen Grenze der "zumutbaren Belastungen", die je nach Familienstand und -größe sowie Einkommen variiert.

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So kann es sich lohnen, das Implantat oder die neue Brille noch im alten Jahr zu bezahlen, wenn so die individuelle Grenze überschritten wird. Berechnen lässt sich die eigene "zumutbare Belastung" mit einem Rechner auf der Internetseite der Bayerischen Finanzverwaltung.

Wann der Wechsel der Steuerklassenkombination sinnvoll ist

Besonders Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die hohe Kosten haben, sollten laut dem Bund der Steuerzahler über eine Lohnsteuerermäßigung nachdenken. Der Antrag auf den entsprechenden Freibetrag ist noch bis Ende November möglich. Dafür müssen die Aufwendungen 600 Euro pro Jahr überschreiten, wobei der Pauschbetrag abgezogen wird. Werden also allein Werbungskosten geltend gemacht, "müssten diese insgesamt mindestens 1830 Euro betragen", erklärt das Portal "Finanztip".

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Wer ohnehin plant, in absehbarer Zeit zu heiraten, sollte das Vorhaben nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler möglicherweise noch im laufenden Jahr umsetzen. Nur dann nämlich könne das sogenannte Ehegattensplitting noch für das komplette Jahr beantragt werden. Haben die Eheleute unterschiedlich hohe Einkünfte, kann es so zu einer Steuerminderung kommen.

Bereits verheiratete Paare sollten prüfen, ob ihre Lohnsteuerklassen noch optimal passen. Verändert sich im kommenden Jahr etwa durch einen Jobwechsel oder eine Gehaltserhöhung das Verhältnis der Einnahmen zwischen den Ehepartnern, kann der Wechsel in eine andere Steuerklassenkombination sinnvoll sein.

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Geldanlage und Steuerfreibetrag prüfen

Anleger sollten bei ihrer Bank die Freistellungsaufträge für Zinsen und andere Kapitalerträge prüfen. Die Verteilung des Steuerfreibetrags kann im Laufe des Jahres beliebig oft geändert werden, nicht aber für zurückliegende Jahre.

Für Gewinne, die über den Freibetrag von 1000 Euro (2000 Euro für Ehepaare und Lebenspartnerschaften) hinausgehen, müssen Anleger pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer bezahlen - doch auch hier können Verbraucher die Belastung unter Umständen senken: Verluste aus Wertpapiergeschäften bei einer Bank können mit Gewinnen bei einem anderen Institut verrechnet werden. Verbraucher sollten bei ihrer Bank deswegen bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung anfordern.

Geringverdiener mit einem hohen Kapitalvermögen, beispielsweise Rentner, sollten prüfen, ob ihre Nichtveranlagungsbescheinigung noch gilt. Damit können sie, wenn sie keine Einkommenssteuer zahlen, sich auch die Abgeltungssteuer sparen. Die Bescheinigung gilt bis zu drei Jahre.

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Nicht jeder muss Steuererklärung abgeben

Statt einer Gehaltserhöhung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Gehaltsverhandlung auch auf ein Jobticket pochen. Dieses ist steuerfrei, auf ein Gehaltsplus fallen hingegen Steuern und Sozialversicherung an. Unternehmen können ihren Mitarbeitenden auch das Deutschlandticket als Jobticket anbieten.

Angestellte Singles und Paare mit Steuerklasse IV brauchen meist keine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Freiwillig ist das aber trotzdem möglich, beispielsweise weil durch einen langen Arbeitsweg mit einer Erstattung gerechnet wird, so der Bund der Steuerzahler. Die Zeit dafür beträgt vier Jahre, danach akzeptiert das Finanzamt die Steuererklärung nicht mehr. Bis Ende 2025 muss also die freiwillige Erklärung von 2021 abgegeben werden.

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