• Die Verwertungsgesellschaft GEMA klagt gegen das US-Unternehmen OpenAI. Ziel ist es, Lizenzverträge auszuhandeln, um die Künstler für die Verwendung ihrer Werke angemessen zu entlohnen.
  • Für die Künstler wäre ein Erfolg ein wichtiges Signal. Gerade in Zeiten von Streamingdiensten ist die Bezahlung ohnehin meist prekär, was sich mit der kostenlosen KI-Nutzung noch verschärft.
  • Die GEMA rechnet mit einem Berufungsverfahren, will aber weiter für die Rechte von Urhebern kämpfen.

Fragt man die KI-Anwendung Chat-GPT zum Beispiel nach den Textzeilen des Popsongs "Bochum" – geschrieben von Herbert Grönemeyer in den 80er-Jahren – dann liefert der Chatbot ohne Probleme den Songtext, der dann weiterverarbeitet werden kann.

Grundsatzverfahren: GEMA will mit KI-Anbietern über Lizenzen verhandeln

Das sei der Nachweis, dass Chat-GPT damit trainiert worden sei, sagt Kai Welp, Leiter der Rechtsabteilung bei der Verwertungsgesellschaft GEMA: "Das sind in Europa lizenzpflichtige Vorgänge. Das heißt, man muss eine Vergütung dafür bezahlen, so wie das andere Unternehmen auch tun, wie die großen Musikdiensteanbieter im Internet, um solche Werke verwenden zu können. Und das soll letztlich sicherstellen, dass die Urheberinnen und Urheber, die solche Texte und Musik schaffen, davon auch leben können, indem sie angemessen vergütet werden."

Die GEMA ist weltweit die erste Verwertungsgesellschaft, die gegen einen KI-Anbieter klagt – in diesem Fall gegen das US-Softwareunternehmen OpenAI, zu dem auch der bekannte Chatbot "ChatGPT" gehört.

Ein Grundsatzverfahren sei das, sagt GEMA-Justitiar Kai Welp: "Das hat Signalwirkung in den Markt. Was wir möchten ist, dass wir in Gespräche mit den Anbietern kommen und letztlich Verträge über Lizenzen abschließen können."

Die Dimensionen an Lizenzgebühren lassen sich nur erahnen. Allein die GEMA vertritt rund 100.000 Musikschaffende, für die sie die Verwertungskosten eintreibt.

Prekäre Lage: Künstler verdienen auf Streamingplattformen nur Centbeträge

Auch in Sachsen würden viele Musiker mit Spannung auf die richterliche Entscheidung in München warten, sagt Alex Pagel. Sie leitet im Freistaat das Büro für Popkultur und Musik: "Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass Urheber und Urheberinnen zu ihrem Recht am geistigen Eigentum gelangen und letztendlich auch zu einer entsprechenden Vergütung ihres kreativen Schaffens."

Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass Urheber und Urheberinnen zu ihrem Recht am geistigen Eigentum gelangen.

Alex PagelBüro für Popkultur und Musik, Freistaat Sachsen

Durch die Digitalisierung habe sich der Musikmarkt bereits mit Blick auf die Streamingdienste in eine prekäre Richtung für Musikschaffende gewandelt, sagt Alex Pagel.

Musiker verdienten längst nicht mehr das, was mit analogen Tonträgern wie Schallplatten oder CDs möglich war: "Wenn man sich Streamingdienste wie Spotify, Apple-Musik oder andere anschaut, dann erfolgt die Vergütung dort pro Stream. Bei Spotify auch erst ab dem 1001. Stream, was gelinde gesagt, eklatant schlimm ist, weil eine digitale Plattform damit den kreativen Schaffensprozess von Musikerinnen und Musikern komplett abschneidet. Und die Vergütung mit wenigen Cents pro Song ist auch unter aller Würde dessen, was man als künstlerische Person in den Schaffensprozess, in die Produktion damit einbringt."

Die Lage würde sich für Musikschaffende noch verschärfen, so Pagel, wenn KI-Systeme Werke verarbeiten dürfen, ohne dafür einen Cent zu zahlen.

Berufung ist wahrscheinlich – die Signalwirkung des Urteils jedoch groß

Sollte die GEMA vor dem Landgericht München Erfolg haben, dann sei die Sache aber längst nicht ausgestanden, so GEMA-Justitiar Kai Welp: "Man kann schon damit rechnen, dass die Gegenseite dann Berufung einlegen wird und dass wir uns dann in einiger Zeit in der nächsthöheren Instanz wiedersehen würden. Aber klar ist eben auch, dass so ein stattgebendes Urteil, was bisher in Europa einmalig wäre, in den Markt hineinwirken würde."

Künstler können Verwendung der Musik schon jetzt widersprechen

Das heißt, in einem ersten Schritt würden zumindest die Rechte von Urhebern gestärkt. Die haben übrigens juristisch schon jetzt über die GEMA die Möglichkeit, eine sogenannte Opt-Out-Erklärung abzugeben, um zu verhindern, dass eigene Werke für KI-Zwecke verwendet werden.

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