Briefmarken kombinieren: Warum "Mischfrankierung" bei der Post tabu ist
- Ein sorgfältig frankierter Brief unseres Reporters kam mehrfach ungültig gestempelt zurück.
- Die Post erklärte daraufhin, dass das Kombinieren verschiedener Frankierarten nicht erlaubt ist.
- Einem Postsprecher zufolge erschweren Mischfrankierungen die automatisierte Portoprüfung und verursachen zusätzlichen Aufwand.
- Die Bundesnetzagentur sieht keinen Handlungsbedarf und verweist auf die Grundversorgungspflicht der Post.
Es gibt Dinge, die will man nicht zurückhaben. Einen Brief zum Beispiel, den man sorgsam frankiert in einen Kasten der Deutschen Post geworfen hat. Bei mir allerdings kam er zurück – mehrfach. Ungültig gestempelt, mit einem quietschgelben Aufkleber drauf: "Bitte verpacken Sie Ihre Sendung NEU und liefern diese als Standardbrief korrekt frankiert wieder ein."
Post: Mischfrankierung nicht zulässig
Nun war der Brief korrekt frankiert. Dachte ich zumindest – nach peniblem Wiegen und Messen. Also schrieb ich dem Kundenservice, was gar nicht so leicht ist. Die Adresse versteckt die Post besser als die Bundesbank ihr Gold. Die Antwort war aufschlussreich. "Auf einer Sendung ist eine Mischfrankierung unterschiedlicher Frankierarten (zum Beispiel Internetmarken mit traditionellen Briefmarken) generell nicht zulässig."
Ich bekam den Brief also zurück, weil ich eine Filialmarke mit einer Internetmarke kombiniert hatte. Beide von der Deutschen Post. Beide bezahlt. Aber: Mischen verboten! Ich konnte es kaum glauben und habe Klaus Gettwart angerufen. Der Chef des Verbands für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation sagt, die Geschäftsbedingungen der Post seien da tatsächlich eindeutig. "Es gibt verschiedenste Möglichkeiten, Briefe heute freizumachen. Mit einer Briefmarke, mit einer Nummer, die man sich draufschreibt, mit einer Briefmarke, die man sich ausdrucken lässt." Die Post biete eine Menge an Möglichkeiten. "Aber sie schließt in ihren AGBs aus, dass man diese auch miteinander kombinieren kann."
Maschinen stoßen an ihre Grenzen
Es ist ein bisschen so, als würde ein Händler sagen: Obst darfst Du nur mit Scheinen bezahlen, Gemüse nur mit Münzen. Wohl jeder hat noch Briefmarken rumliegen, die dank diverser Portoerhöhungen nicht mehr ausreichen. Der Gedanke, sie mit Internetmarken zu ergänzen, erschien mir naheliegend. Oft, erzählt Klaus Gettwart, lasse die Post solche Mischfrankierungen auch durchgehen. Aber eben nicht immer. Warum? Das erklärt Postsprecher Mattias Persson so: "Der Grund dafür liegt auf der Hand: Unterschiedliche Frankierungsarten erschweren für uns die automatisierte Entgeltsicherung. Und das führt häufig zu manuellen Nachprüfungen." Das sei ein unverhältnismäßiger Zusatzaufwand, so Persson.
Im Klartext: Die Maschinen, die das Porto prüfen, erkennen immer nur eine Frankierart. Mischungen werfen sie zur händischen Kontrolle aus. Und weil Personal kostet, findet die Post es recht und billig, solche eigentlich ausreichend bezahlten Briefe zurückzuschicken.
Bundesnetzagentur sieht keinen Handlungsbedarf
Die Aufsichtsbehörde, die Bundesnetzagentur, zuckt nur mit den Schultern. "Für die angemessene und ausreichende Grundversorgung mit Postdienstleistungen ist es erforderlich, dass Briefmarken und Ergänzungsmarken in Filialen gekauft werden können. Internetmarken sind ein freiwilliges Angebot der Deutschen Post AG, das über die gesetzliche Grundversorgung hinausgeht."
Fazit: Ich soll wegen zehn fehlender Cent Porto zur Filiale laufen. Weil die Behörde offenbar denkt, vielleicht setzt sich dieses Internet ohnehin nie durch. Und weil auf einen ordentlichen Brief nur eine Art von Marken gehört – das ist das Reinheitsgebot der Deutschen Post.
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