Finanzämter verlangen bis 31. Juli die Steuererklärung für das Jahr 2024. Wie man ernsthaften Ärger mit dem Fiskus trotz Fristversäumnis vermeiden kann.

Am 31. Juli endet die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr. Das klingt final. Zuvor genügte oft noch ein Schreiben an das Finanzamt, ein Antrag auf Fristverlängerung. Und schon hatte man in aller Regel ein paar Wochen mehr Zeit. Seit 2019 lehnen die Ämter die meisten Anträge ab – qua Gesetzesnovelle. Nur Verspätung ohne eigenes Verschulden wird akzeptiert.

Verspätete Steuererklärung kann teuer werden

Mehr noch: Der Fiskus kann einen Verspätungszuschlag erheben. Anders als früher ist auch der gesetzlich festgeschrieben und beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer. Mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat nach der Frist, maximal 25.000 Euro. Ob der Zuschlag fällig wird, liegt im Ermessen der Finanzämter. Nur wer sehr spät dran ist, nämlich mehr als 14 Monate nach Ende des Steuerjahres, muss in jedem Fall für die verspätete Abgabe einen Zuschlag zahlen.

Richtig heftig kann es für notorische Verweigerer werden. Wer seine Steuererklärung partout nicht abgibt, dem drohen Zwangsgelder oder sogar Haft. Die sogenannte Ersatzzwangshaft muss jedoch das örtliche Amtsgericht verhängen. Sie dauert maximal zwei Wochen und zieht keinen Eintrag ins Vorstrafenregister nach sich. Aber: Die Steuererklärung muss trotzdem abgegeben werden. Letztes Mittel des Fiskus: Die Steuer wird geschätzt.

Keine Gnade also für Verbummler? Nicht unbedingt. Wer absehen kann, die Erklärung nicht rechtzeitig zu schaffen, sollte rasch professionelle Hilfe einschalten. Wird nämlich eine Steuerberatung oder der örtliche Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, verlängert sich die Frist – für die Steuererklärung 2024 bis zum 30.04.2026.

Steuererklärung Das kann (fast) jeder absetzen

Vorsorglicher Kniff: Lieber vor Fristende eine unvollständige Steuererklärung in den Briefkasten des Finanzamtes werfen oder online per Elster-Verfahren abschicken. Das zeigt guten Willen. Und motiviert, noch fehlende Angaben nachzureichen.

Aus Kreisen der Steuerpraxis heißt es zudem, dass die Finanzämter bei Abgabe ein paar Tage nach der Frist zumeist auf einen Verspätungszuschlag verzichten. Steuer-Muffeln, die nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind, wie zum Beispiel Single-Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1, kommt der Fiskus sogar noch weiter entgegen: Sie können die Steuererklärungen bis zu vier Jahren rückwirkend abgeben.

fd
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