Der Bund vergibt viele Aufträge - etwa zur Sanierung von Straßen. Dabei sollen nur noch Firmen zum Zuge kommen, die dabei nach Tarif bezahlen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bas vor.

Die Bundesregierung will öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben, die sich an Tarifverträge halten. Ziel ist, die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte zu verbessern. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat nun einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten sollen für faire Arbeitsbedingungen sorgen; doch wo früher noch drei von vier Jobs tarifgebunden waren, ist es heute nur noch jeder zweite, beklagt das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium. Jetzt will der Bund mit gutem Beispiel vorangehen und öffentliche Aufträge an Bedingungen knüpfen.

Gesetz soll ab 50.000 Euro Auftragsvolumen gelten

Der Entwurf für das Tariftreuegesetz, der nun innerhalb der Regierung verschickt wurde, liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor. Demnach sollen Firmen bei öffentlichen Aufträgen ab 50.000 Euro künftig zusichern müssen, tarifliche Standards einzuhalten - auch bei Subunternehmen. Zu dieser verpflichtenden Tariftreue sollen auch Regelungen zu Urlaub, Ruhezeiten oder Weihnachtsgeld gehören. Für Start-Ups soll das bei Aufträgen ab 100.000 Euro gelten.

Bundesarbeitsministerin Bas will Lohn-Dumping mit Steuergeld verhindern. Der Bund werde bald viele öffentliche Aufträge vergeben, um Brücken, Krankenhäuser oder Schulen zu modernisieren, sagte Bas. Firmen, die ihre Beschäftigten schon jetzt nach Tarif bezahlen, dürften dabei keinen Nachteil haben.

Neue Prüfstelle soll Gesetz kontrollieren

Auf Unternehmen dürfte mit dem Gesetz weiterer Aufwand zukommen, da sie die Einhaltung der Standards nachweisen müssen - eine neue Prüfstelle soll das kontrollieren und wenn nötig Strafen verhängen.

Das Tariftreuegesetz soll im August von der Regierung verabschiedet werden, auch Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

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