Bis zum Schluss hat Michael Wendler gehofft, mit einem blauen Auge davonzukommen. Nun sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft und es ist amtlich: Der Schlagersänger ist vorbestraft. Ein Düsseldorfer Gericht hat seinen Antrag auf Revision abgelehnt.

Schlagerstar Michael Wendler gilt seit dem 7. Oktober offiziell als vorbestraft. Nach einem Urteil des Landgerichts Duisburg wegen Beihilfe zur Vereitelung einer Zwangsvollstreckung war der Sänger vor das Oberlandesgericht Düsseldorf gezogen. Die nächste Instanz verwarf allerdings den Antrag des heute 53-Jährigen auf Revision als unbegründet, wie ein Sprecher sagte.

Die Pressestelle des Landgerichts Duisburg bestätigte, dass das Urteil vom 19. März 2025 nach der Entscheidung des OLG damit seit dem 7. Oktober rechtskräftig ist. Weitere Rechtsmittel sind nicht möglich. Zuvor hatte die "Rheinische Post" über die Entscheidung des OLG berichtet.

Das Gericht in Duisburg hatte Wendler im Frühjahr zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu jeweils 100 Euro verurteilt (15.000 Euro). Der Musiker waren laut Urteil die Rechte an mehr als 150 seiner eigenen Titel überschrieben worden. Das Gericht war überzeugt, dass der ursprüngliche Rechteinhaber dadurch verhindern wollte, dass die Titel und die damit verbundenen Einnahmen bei einer bevorstehenden Zwangsvollstreckung verloren gehen. Den Gläubigern des ursprünglichen Rechteinhabers sei durch die Übertragung ein erheblicher Schaden entstanden.

Wendler, der in Florida lebt und in Dinslaken am Niederrhein geboren wurde, hatte sich mit Verschwörungsmythen zur Corona-Pandemie und NS-Verharmlosungen ins öffentliche Abseits katapultiert. Zuletzt war der 53-Jährige vereinzelt wieder in Deutschland aufgetreten. Darunter war ein Gastspiel in einer Bochumer Großraumdiskothek im Mai 2025 und im Oktober in Leipzig.

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