Britische Royals trauern um Herzogin von Kent
Die königliche Familie nimmt "in tiefer Trauer" Abschied von Katharine, Herzogin von Kent, die mit 92 Jahren gestorben ist. Der Buckingham-Palast rühmt in einem Statement ihr Einfühlungsvermögen in junge Menschen. Das bewies sie auch als Lehrerin - inkognito.
Die Herzogin von Kent ist mit 92 Jahren gestorben. Ihren Tod bestätigt der Buckingham-Palast mit einem offiziellen Statement in den sozialen Medien. "Ihre Königliche Hoheit ist letzte Nacht friedlich im Kensington-Palast im Kreise ihrer Familie gestorben", heißt es in dem Text.
"Der König und die Königin sowie alle Mitglieder der Königlichen Familie trauern gemeinsam mit dem Herzog von Kent, seinen Kindern und Enkelkindern, um ihren Verlust", schreibt der Buckingham-Palast. In dem Statement werden besonders das "lebenslange Engagement der Herzogin für alle Organisationen, mit denen sie verbunden war, ihre Leidenschaft für Musik und ihr Einfühlungsvermögen in junge Menschen" hervorgehoben. Man werde sie in "liebevoller Erinnerung" behalten.
Katharine, Herzogin von Kent, war mit Prinz Edward verheiratet, einem Enkelsohn von König Georg V. und Königin Mary. Ihr Mann war somit ein Cousin von Königin Elizabeth II. Seit dem Tod der Queen war die Herzogin das älteste lebende Mitglied des britischen Königshauses.
Inkognito als Musiklehrerin
Der Herzog und die Herzogin von Kent lebten seit den 1980er-Jahren getrennt, haben sich aber nie scheiden lassen. Die Queen soll sich gegen die Scheidung ausgesprochen haben. Zu offiziellen Anlässen, wie beispielsweise der Hochzeit von Prinz William und Prinzessin Kate im Jahr 2011, erschien das Paar gemeinsam.
2021 hatte die Herzogin von Kent in einem Interview erzählt, dass sie über 13 Jahre lang unter dem Namen "Mrs. Kent" als Lehrerin an der Wansbeck Primary School Musik unterrichtet hatte. Ihr Inkognito flog nie auf. Königin Elizabeth habe davon gewusst und sie dabei unterstützt.
Laut Sky News sollen in den kommenden Tagen ein Online-Kondolenzbuch eingerichtet und die Einzelheiten zur Beisetzung zu gegebener Zeit bekannt gegeben werden.
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