Neuwagen müssen in der EU künftig die neue Generation des automatischen Notrufsystems an Bord haben. Ab 1. Januar 2026 ist "Next-Generation-eCall" (NG eCall) für neu typgenehmigte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge vorgeschrieben, ein Jahr später gilt die Pflicht für alle verkauften Neuwagen. 

"NG eCall" baut auf dem bekannten Prinzip auf: Registrieren die Fahrzeugsensoren einen schweren Unfall, wird automatisch die 112 gewählt. Außerdem können Insassen den Notruf manuell auslösen. Neu ist laut TÜV-Verband vor allem die Mobilfunktechnik: Statt über ältere 2G/3G-Verbindungen kommuniziert „NG eCall“ über die modernen Netze 4G und 5G. Damit sollen Notrufzentralen (PSAP) schneller erreicht und mehr Datensätze übertragen werden. 

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Die erste eCall-Generation ist in der EU seit März 2018 für neue Fahrzeugtypen verpflichtend. Technisch arbeitet sie mit einem klassischen Sprachkanal und einem minimalen übermittelten Datensatz, der unter anderem den Standort enthält – in der Praxis meist über das 2G-Netz, teils auch über 3G. Letzteres ist in Deutschland bereits abgeschaltet, 2G soll Ende des Jahrzehnts folgen. 


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