Kfz-Gewerbe in Aufruhr: Landesverbände klagen gegen Bundesinnungsverband
Der Ton ist rau geworden im deutschen Kfz-Gewerbe. Neun Landesverbände haben Klage gegen den Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks (BIV) eingereicht. Bei der Mitgliederversammlung des Kfz-Landesverbandes Thüringen in Erfurt wurden am Freitag die Hintergründe erläutert – und die Worte fielen ungewöhnlich scharf aus.
Rechtsanwalt Jörg Geibert, Landesminister a. D. und Richter am Thüringer Landesverfassungsgericht, stellte die Klagepunkte vor. Sie richten sich den Angaben zufolge gegen die Haushaltsbeschlussfassung und die Beitragsfestsetzung des BIV für das Jahr 2026. Nach Darstellung der Verbände sei der Versuch gescheitert, eine einvernehmliche Lösung für die Aufteilung der Mitgliedsbeiträge zwischen dem BIV und dem Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) zu finden.
Der Streit war im Oktober eskaliert, als der BIV in seiner Mitgliederversammlung erst zum Sitzungsbeginn einen neuen Beitragsschlüssel vorlegte. Künftig sollten 95 Prozent der bisherigen Beiträge an den BIV fließen – ein Bruch mit der jahrzehntelang gültigen gemeinsamen Beitragsordnung des ZDK. Die Mehrheit kam durch die Stimmen dreier Landesverbände zustande.
Mehr zum Thema entdecken
Autohandel
Zerreißprobe für das Kfz-Gewerbe: Notizen aus der Provinz
Autohandel
Kfz-Gewerbe in der Krise: ZDK-Hauptgeschäftsführer Scheel tritt zurück
"In einem staatsstreichähnlichen Verfahren sollten alle Landesverbände gezwungen werden, künftig 95 Prozent ihrer Beiträge alleinig dem Bundesinnungsverband zur Verfügung zu stellen", sagte Helmut Peter, Präsident des Kfz-Landesverbandes Thüringen, einer Mitteilung zufolge. Vorschläge für ausgewogenere Finanzierungsmodelle habe man abgeblockt.
Besonders irritiert zeigte sich Peter über das Abstimmungsverhalten des bayerischen Landesverbandschefs Günter Friedl, der zuvor mit ZDK-Präsident Thomas Peckruhn ein 30/70-Prozent-Modell als Kompromiss verhandelt hatte. Stattdessen folgte Friedl der vom BIV vorgelegten Regelung.
"Vertrauen in Detlef Peter Grün verloren"
Vorwürfe richtete Peter auch an den sitzungsleitenden Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün – zugleich Vizepräsident des ZDK. Grün hätte eine vermittelnde Rolle einnehmen müssen, so Peter: "Wir, und damit spreche ich auch für die Landesinnungsmeister unserer klagenden Verbände, haben das Vertrauen in den Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün verloren und sehen ihn weder seiner Doppelrolle als Vizepräsident des ZDK und Vorstandsvorsitzenden des Bundesinnungsverbandes noch als Sprecher des Kfz-Handwerks gewachsen.“
Peter zog einen bemerkenswert klaren Schluss: "Wenn einmal das Vertrauen verspielt ist und das Wort und der Handschlag eines Handwerksmeisters nichts mehr wert ist, bleibt nur noch der Rückzug von allen Ämtern. Das möchte ich heute Herrn Grün dringend empfehlen."
Bis zur gerichtlichen Klärung wollen die neun Verbände – Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – keine Beiträge mehr an den BIV zahlen. Stattdessen solle der ZDK weiter ausgebaut werden.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke