Neue Oldtimer: Diese Autos werden bald schon 30 Jahre alt
Bald ist es wieder so weit. Dann profitieren Autofans von der jahrelangen Liebe zu ihrem Fahrzeug. Im nächsten Jahr können diverse Klassiker das H-Kennzeichen erhalten und sind damit offiziell Oldtimer, was einige Vorteile mit sich bringt. Statt der regulären, hubraum- und emissionsabhängigen Kfz-Steuer zahlen H-Pkw pauschal nur rund 191,73 Euro im Jahr. Auc spezielle Oldtimer-Versicherungspolicen sind meist deutlich günstiger. Typische Tarife bewegen sich häufig zwischen 40 und 110 Euro jährlich, ohne Rückstufung nach einem Schaden und unabhängig von Schadenfreiheitsklassen (SF) oder Typklassen. Zudem entfällt die Pflicht zur grünen Plakette: Mit einem H-Kennzeichen ist die Fahrt in Umweltzonen erlaubt.
Oldtimer, die gefühlt gestern vorgestellt wurden
Im Jahr 2026 sind das nach Adam Riese alle Fahrzeuge, die 1996 erstmals zugelassen wurden. Ab dem jeweiligen Erstzulassungsdatum erfüllen sie die 30-Jahres-Regel fürs H-Kennzeichen. Voraussetzung ist ein weitgehend originaler, gut gepflegter Zustand. Fachgerecht restaurierte Teile dürfen in einem gewissen Umfang verbaut werden, solange sie dem Original entsprechen. Größere technische Umbauten sind tabu, da sie den Oldtimer-Status gefährden können. Sind alle diese Punkte erfüllt, wird der Wagen als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" anerkannt. Dies wird durch ein Oldtimer-Gutachten bestätigt, das beispielsweise vom TÜV oder der Dekra erstellt wird.

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Das Gutachten (gemäß § 23 StVZO) wird nach einem vorgegebenen Muster erstellt. Dabei werden Karosserie, Rahmen, Antrieb, Fahrwerk, Bremsen, Elektrik/Beleuchtung, Innenraum sowie die Dokumente unter die Lupe genommen. Gesetzlich vorgeschrieben ist dabei auch eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung. Achtung: Die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) sind weiterhin Pflicht, werden jedoch nach den für Oldtimer geltenden Maßstäben durchgeführt. Dies sind keine "leichteren" Anforderungen. Maßgeblich ist jedoch der zeitgenössische Serienzustand zum Zeitpunkt der Erstzulassung: Es besteht keine Nachrüstpflicht für Technik, die es damals noch nicht gab.
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