Neue Gesetze, höhere Preise: Das ändert sich für Autofahrer 2026
Neues Jahr, neue Gesetze: Für Autofahrer ändert sich 2026 wieder einiges. Wie gehabt, ist in einigen Bereichen mit steigenden Preisen zu rechnen – doch es gibt auch positive Veränderungen, etwa für Käufer neuer Elektroautos.
Für Traktionsbatterien gelten beispielsweise erstmals Haltbarkeitsvorgaben. Die Akkus eines reinen Elektroautos (BEV) oder eines Plug-in-Hybriden (PHEV) müssen nach fünf Jahren beziehungsweise 100.000 Kilometern noch mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Speicherkapazität haben und nach acht Jahren beziehungsweise 160.000 Kilometern noch mindestens 72 Prozent.
Hinzu kommen neue Regeln zu Brems- und Reifenabrieb. Zunächst gelten je nach Antriebsart unterschiedliche Grenzwerte: Für reinrassige Stromer sind es drei Milligramm Bremsstaub pro Kilometer, für alle anderen Antriebsarten sind es 7 mg/km. Ab dem 1. Januar 2035 wird auf einen einheitlichen Wert von 3 mg/km für alle umgestellt. Beim Reifenabrieb legt Euro 7 das Prüf- und Regelgerüst fest, aber konkrete Werte sind noch nicht fix.
Aufgepasst beim Tanken: Beim CO₂-Preis kommt 2026 die nächste Stufe
Beim nationalen CO₂-Preis (Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG) wechselt Deutschland 2026 von festen Stufen zu einem Auktionspreis beim nationalen Emissionshandel (nEHS). Dieser muss innerhalb eines Korridors von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ liegen. Ein wichtiges Detail für das Jahr 2026 ist: Nach den Auktionen sind zusätzlich Verkaufstermine zu einem Festpreis von 68 Euro je Zertifikat vorgesehen (BEHV-Novelle).
Was bedeutet das konkret an der Zapfsäule? Dieses Jahr zahlen die Autofahrer schon 55 Euro pro Tonne. Entsprechend ist der Effekt 2026 eher gering. Er hängt davon ab, wie hoch der CO₂-Preis tatsächlich ist:
- Bleibt er bei 55 Euro, ändert sich beim CO₂-Anteil am Literpreis gegenüber 2025 nichts.
- Steigt er auf 65 Euro, macht das rein rechnerisch rund 2,8 Cent mehr pro Liter Benzin und rund 3,2 Cent mehr pro Liter Diesel (inkl. 19 Prozent MwSt.).
Pendlerpauschale soll steigen
Die Entfernungspauschale soll ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft 38 Cent je Kilometer betragen. Und zwar ab dem ersten Kilometer. Bisher waren es 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Der Kabinettsentwurf ist bereits beschlossen. Die Parlamentsbeschlüsse stehen im Dezember 2025 an.

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Dienstwagen und Abschreibung: höhere Preisgrenze
Für vollelektrische Dienstwagen (BEV/Brennstoffzelle), die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, gilt bei der 0,25-Prozent-Regel (darüber 0,5 Prozent) eine höhere Preisgrenze von 100.000 Euro. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bleibt es bei 1 Prozent. Zusätzlich ist für elektrisch angetriebene Fahrzeuge eine degressive Abschreibung vorgesehen, die zeitlich begrenzt ist (Anschaffungen zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028).
Kfz-Versicherung I: Neue Typklassen 2026
Laut dem ADAC steigen für rund 5,9 Millionen Versicherte die Typklassen, 4,5 Millionen profitieren demnach von niedrigeren Einstufungen. Insgesamt sind etwa 33.000 Modelle erfasst. Was heißt das? Je nach Schadenbilanz des Modells kann die Prämie spürbar schwanken – teils unabhängig von Schadenfreiheitsklassen. Tipp: Prüfen Sie Ihren Prämienbescheid, vergleichen Sie die Konditionen und wechseln Sie gegebenenfalls den Versicherer.
Kfz-Versicherung II: Neue Regionalklassen 2026
Auch der Wohnort-Faktor wird neu justiert: 5,3 Millionen Versicherte fahren 2026 mit besserer Regionalklasse (51 Bezirke), 5,0 Millionen mit einer schlechteren (48 Bezirke). 314 Bezirke bleiben stabil (32,1 Millionen Versicherte). Grundlage hierfür sind die realen Schadenzahlen pro Zulassungsbezirk. Das bedeutet: Wer umzieht oder sein Auto ummeldet, kann in eine andere Klasse rutschen.
Moderner-eCall ersetzt 2G/3G – Pflicht ab 2026/2027
Ab dem 1. Januar 2026 erhalten neu entwickelte Pkw- und leichte Transporter-Modelle nur noch eine EU-Zulassung, wenn sie über ein bordeigenes Notrufsystem verfügen, das LTE/5G nutzt (Verordnung (EU) 2024/1180). Der Grund dafür ist, dass die alten 2G/3G-Netze nach und nach abgeschaltet werden. Ab dem 1. Januar 2027 soll die Umstellung abgeschlossen sein. Dann dürfen Neuwagen nur noch zugelassen werden, wenn ihr eCall den neuen LTE/5G-Vorgaben entspricht. Für die Autofahrer bedeutet das: Die 112-Notruffunktion bleibt, die Technik dahinter wird moderner.
Führerschein-Umtausch: Stichtag 19. Januar 2026 für Ausstellungsjahre 1999–2001
Wer einen Kartenführerschein mit Ausstellungsjahr 1999, 2000 oder 2001 hat, muss diesen bis 19. Januar 2026 gegen das EU-Scheckkartenformat tauschen. Wer diese Frist verpasst und mit dem alten Führerschein in eine Kontrolle gerät, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro und muss den Umtausch nachholen. Es handelt sich dabei zwar nicht um eine Straftat (die Fahrerlaubnis bleibt bestehen), aber besonders im Ausland oder bei der Anmietung von Fahrzeugen kann der alte Führerschein zu Problemen führen.
HU-Plakette: 2026 sind "blaue" fällig
Wer eine blaue HU-Plakette auf dem Nummernschild hat, muss 2026 zur Hauptuntersuchung. Nach bestandener Abnahme klebt der Prüfer eine braune Plakette darauf. Sie definiert die nächste Fälligkeit im Jahr 2028 (bei Pkw regulär im Zwei-Jahres-Takt; Neuwagen: erstmals nach drei Jahren). Das Farbsystem läuft in einem festen Sechsjahreszyklus, wodurch Polizei und Halter die Termine auf einen Blick erkennen können.
Fahrtenschreiber-Pflicht für leichte Nutzfahrzeuge im Grenzverkehr.
Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Tachographen-Pflicht in der EU auch für Transporter mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen. Dies gilt allerdings nur für grenzüberschreitende Einsätze. Neu ist der intelligente Tachograph (Gen2V2), der Grenzübertritte protokolliert. Ausnahmen gelten für rein nationale, nichtkommerzielle Fahrten oder den klassischen Werkverkehr ohne Fahrertätigkeit als Hauptjob. Bisher waren diese Fahrzeuge von der Pflicht ausgenommen. Durch diese Reform wird eine Kontrolllücke geschlossen.
Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos: Verlängerung gesetzlich auf dem Weg
Bislang sind reine Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, zehn Jahre lang (maximal bis Ende 2030) von der Kfz-Steuer befreit. Die Bundesregierung hat jedoch eine Gesetzesänderung eingebracht: Demnach sollen Neuzulassungen/Umrüstungen bis zum 31. Dezember 2030 weiterhin befreit bleiben. Die Befreiung gilt maximal bis zum 31. Dezember 2035. Der entsprechende Gesetzentwurf ("Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes") liegt dem Bundestag beziehungsweise dem Bundesrat vor. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.

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Achtung bei Reisen ins europäische Ausland
- Österreich plant ein Gesetz, das es Städten erlaubt, Zufahrtsverbote per Kamera zu überwachen. Wichtig: Das soll auch für ausländische Kennzeichen gelten. Bei unberechtigter Einfahrt drohen Geldstrafen und wer eine Lenkerauskunft nicht erteilt, riskiert eine Strafe von bis zu 2.180 Euro. Es sind Beschilderungen und Info-Zusatztafeln vorgesehen. Das bedeutet: Vor der Reise unbedingt die Beschilderung prüfen! Gegebenenfalls ist eine Zufahrtsberechtigung zu beantragen. Wichtig: Die Auskunftspflicht trifft den Halter, unabhängig davon, wer gefahren ist. Wer nicht reagiert, riskiert eine separate Verwaltungsstrafe.
- Kroatien stellt die Autobahnmaut im Herbst 2026 auf ein digitales System um. Künftig nutzen Autofahrer eine E-Vignette oder eine Mautbox und zahlen streckenabhängig.
- Venedig erhebt 2026 an 60 Tagen die Tageseintrittsgebühr. Also das Zeitfenster vorab online beim städtischen Portal "cda.ve.it" buchen und die Buchung beziehungsweise den QR-Code mitführen, sonst kann es bei Kontrollen teuer werden. Sogar dreistellig.
- In den Niederlanden sollen Übernachtungen ab 1. Januar 2026 mit 21 Prozent Mehrwertsteuer belegt werden. Wer früh reserviert, sollte die Preisbasis checken: ob Bruttofixpreis oder "plus Steueranpassung".
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