Finale im Maskendrama: BGH entscheidet über Spahns Maskengeschäfte
Seit sechs Jahren schon beschäftigen die Maskeneinkäufe der Bundesregierung während der Coronakrise die Gerichte. Nun ist ein Ende der Prozesslawine, die das Gesundheitsministerium noch Milliarden kosten könnte, endlich absehbar: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für den 16. September um 10 Uhr einen Termin für die mündliche Verhandlung zu mehreren Maskenverfahren angesetzt, wie er am Dienstag mitteilte.
„Mit der Ansetzung des Verhandlungstermins haben nun alle Beteiligten Klarheit“, sagte der Anwalt Thomas Winter von der Karlsruher Kanzlei Winter Thürk, der mehrere Lieferanten vor dem BGH vertritt, gegenüber Capital. Winter erwartet nach dem Verhandlungstermin eine zeitnahe Entscheidung des BGH-Senats, womöglich noch an dem Tag selbst, spätestens aber einige Wochen danach. „Auf jeden Fall werden wir noch dieses Jahr wissen, ob die Klagen Erfolg haben“, sagte Winter.
Bei den Maskenklagen, über die der für Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH entscheidet, geht es um ein besonderes Einkaufsverfahren, das der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der chaotischen Frühphase der Pandemie durchführen ließ. In dem sogenannten Open-House-Verfahren gewährte der Bund allen Händlern, die liefern konnten, für eine unbegrenzte Menge an Masken einen Kaufpreis von 4,50 Euro netto je FFP2-Maske. Wegen des auch in der damaligen Mangellage attraktiven Preises wurde der Bund mit Angeboten überflutet.
In vielen Fällen trat der Bund später von den Kaufverträgen zurück – unter Verweis auf angeblich verspätete oder mangelhafte Lieferungen. Aktuell laufen im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren nach Angaben der Bundesregierung nach wie vor 100 Verfahren in verschiedenen Gerichtsinstanzen. Dabei geht es um einen Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro. Sollte der Bund verlieren, kämen auch noch Verzugszinsen von inzwischen mehr als 1,3 Milliarden Euro hinzu.
Drohendes Haushaltsproblem
Im Fall einer Niederlage des Bundes in den Prozessen dürfte die politische Debatte um die Maskengeschäfte neue Brisanz gewinnen. Mögliche Zahlungen in Milliardenhöhe würden die Haushaltsprobleme der Bundesregierung und von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verschärfen – zumal sie in eine Zeit fallen würden, in der Schwarz-Rot den Krankenversicherten massive Einsparungen zumutet. Auch der damals für den Maskenkauf verantwortliche Minister Spahn, der gerade als Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wiedergewählt wurde, dürfte dann erneut unter Feuer geraten. Gleiches gilt für Spahns Nachfolger Karl Lauterbach (SPD) und Warken: Beide ließen die die Prozesse auch nach früheren Pleiten vor Gericht über viele Jahre weiterlaufen, was nicht nur das Zinsrisiko für den Bund um Hunderte Millionen Euro erhöhte, sondern auch Anwaltskosten von inzwischen an die 100 Millionen Euro produzierte.

Merz baut Parteispitze um Jens Spahn zieht sich ein bisschen zurück
Konkret verhandelt der BGH am 16. September nun über vier Verfahren, deren Streitwerte sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag summieren. Allein im Fall des Lieferanten ILTS dreht sich der Streit um einen Kaufpreis von knapp 86 Millionen Euro – plus Verzugszinsen, die sich mittlerweile auf rund 50 Millionen Euro belaufen. Im Fall eines Händlers aus Tschechien geht es um rund 18 Millionen Euro plus Zinsen. In allen Verfahren hatten die Händler ihre Klagen seit Mitte 2024 vor dem Oberlandesgericht Köln gewonnen. Anschließend hatten die Anwälte des Gesundheitsministeriums erreicht, dass der BGH die Fälle zur Revision zulässt. Nun entscheidet der VIII. Senat darüber, ob er die Entscheidungen der Kölner Vorinstanz bestätigt – oder ob er die Klagen der Maskenlieferanten zurückweist.
Dabei decken die vier Verfahren am BGH im Kern alle möglichen Konstellationen ab, die es bei den 100 Klagen im Open-House-Maskenkomplex gibt: Umfasst sind jene Fälle, in denen der Bund seinen Vertragsrücktritt mit Qualitätsmängeln bei den Masken begründet hatte, aber auch solche, in denen die Händler nicht fristgerecht lieferten – etwa auch, weil es seitens der vom Bund eingeschalteten Dienstleister wegen der Flut an Masken zu massiven Problemen mit den Lieferslots kam. Darüber hinaus entscheidet der BGH im Fall des Lieferanten aus Tschechien auch über ein Verfahren, bei dem das Uno-Kaufrecht im internationalen Geschäftsverkehr gilt.
Kuriose Volte
In der Sache müssen die Bundesrichter vor allem über die zentrale Frage entscheiden, ob es sich bei den Open-House-Verträgen – wie vom Bund angeführt – um ein sogenanntes absolutes Fixgeschäft gehandelt hat. Das Oberlandesgericht Köln hatte in mehreren Verfahren geurteilt, dass der Bund den Lieferanten im Fall vorgeblicher Qualitätsmängel oder eines Reißens der Lieferfrist eine – zumindest kurze – Nachfrist hätte setzen müssen. Daher waren die Vertragsrücktritte des Bundes nach Ansicht der Kölner Richter unwirksam.

Jens Spahn und die Pandemie "Das habe ich ja gestern Abend schon mit dem Taschenrechner widerlegt"
Eine zweite wichtige Frage, die der BGH klären muss, ist die, ob bei den Maskenkäufen im Open-House-Verfahren gegen das sogenannte Preisrecht für öffentliche Aufträge verstoßen wurde. Dieses besagt vereinfacht gesagt, dass staatliche Stellen nur zulässige Marktpreise für Aufträge bezahlen dürfen. Über Jahre hatte das Gesundheitsministerium gegenüber dem Bundestag und Medien bestritten, dass es mit dem Maskenpreis von 4,50 Euro im Open-House-Verfahren gegen das Preisrecht verstoßen habe. In einer kuriosen Volte trugen seine Anwälte dann Ende 2024 plötzlich in den laufenden Verfahren in Köln das Gegenteil vor. Hintergrund dieser neuen Prozessstrategie ist, dass das Ministerium im Fall einer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof weniger Geld an die Lieferanten zahlen müsste, sollten die Richter feststellen, dass die 4,50 Euro ein unzulässig hoher Preis gewesen seien.
Mit der Entscheidung des BGH dürfte dann feststehen, ob die Bundesregierung noch Milliarden für den Maskeneinkauf bezahlen muss – zusätzlich zu den knapp 6 Milliarden Euro, die sie schon 2020 für die Beschaffung von 5,7 Milliarden Masken ausgegeben hat. Selbst für den ebenfalls denkbaren Fall, dass der BGH die Verfahren ans Kölner Oberlandesgericht zurückverweist, aber einige Leitlinien definiert, dürfte klar sein, ob die Händler Ansprüche gegen den Bund haben.
Finanzministerium geht auf Distanz
Die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta, die sich im Bundestag seit Langem mit den Maskengeschäften unter Spahn beschäftigt, äußerte scharfe Kritik an der Prozessstrategie des Gesundheitsministeriums. „Das Ministerium unter Nina Warken wirkt weiterhin so, als ob es ihm nicht darum geht, Steuergeld zu retten, sondern viel mehr darum, Jens Spahn zu decken“, sagte die Haushaltsexpertin Capital. Die Bundesregierung habe schon Milliarden für Masken ausgegeben. Durch die Prozesse könnten nun noch weitere Kosten in Milliardenhöhe folgen, so Piechotta.
Wohl mit Blick auf die Klärung vor dem obersten Zivilgericht hat das Gesundheitsministerium zuletzt kaum noch Vergleiche mit klagenden Händlern abgeschlossen. Auf Anfrage der Grünen-Haushälterin Piechotta teilte das Finanzministerium kürzlich mit, seit Juni 2024 habe es nur noch drei Vergleiche gegeben. Dabei sei es um einen Streitwert von rund 2,5 Millionen Euro gegangen, heißt es in der Antwort an Piechotta, die Capital vorliegt. Zwischen 2020 und Juni 2024 hatte das Gesundheitsressort noch insgesamt 80 Vergleiche geschlossen.
In seiner Antwort an Piechotta geht das Ministerium von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf Distanz zum Gesundheitsressort und dessen Vergleichen mit Open-House-Händlern. Eine Information vom Juni 2024 an den damaligen FDP-Abgeordneten Karsten Klein sei „allein durch das Bundesministerium für Gesundheit“ erfolgt. Das Finanzressort „war daran weder beteiligt noch hatte es bis zum 15. April 2026 Kenntnis davon“, heißt es in der Antwort. Hintergrund dürfte sein, dass das Finanzministerium bei den Vergleichen mit Maskenhändlern über Jahre nicht eingebunden war, wie die Masken-Sonderermittlerin Margaretha Sudhof vergangenes Jahr in ihrem Bericht gerügt hatte. Nach der Bundeshaushaltsordnung ist eine Beteiligung des Finanzministeriums vorgeschrieben, wenn Vergleiche den Wert von 500.000 Euro überschreiten.
Piechotta verwies darauf, dass im Gesundheitsministerium nach ihren Informationen weiterhin viele Vergleiche mit Maskenhändlern verhandelt würden. Dazu würden Öffentlichkeit und Parlament aber „komplett im Dunklen gelassen“. Schon heute gingen „die Kosten für den Schutz Spahns“ für die Steuerzahler bereits in die Milliarden, kritisierte Piechotta. Nun könnten im September weitere Kosten hinzukommen. „In dieser politischen Gesamtsituation ist das ein verheerendes Signal an die Menschen, die gleichzeitig Kürzungsrunden ohne Ende hinnehmen sollen.“ Mitte September verhandelt der Bundesgerichtshof über Klagen von Lieferanten von Coronamasken. Danach wird klar sein, ob das Gesundheitsministerium noch weitere Milliarden bezahlen muss.
Capital ist eine Partnermarke des stern. Ausgewählte Inhalte können Sie mit Ihrem stern+ Abo sehen. Mehr aus Capital finden Sie auf www.stern.de/capital.
- Maskendeal
- Bundesgesundheitsministerium
- Bundesregierung
- Bundesgerichtshof
- Jens Spahn
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke