„Wir sind mitten in einer Erbschaftswelle“
Frau Jirmann, welche Rolle spielt das vererbte oder verschenkte Vermögen in Deutschland für das Steueraufkommen?
Wir sind mitten in einer Erbschaftswelle. Es werden jedes Jahr 300 bis 400 Mrd. Euro weitergegeben, also unglaubliche Summen. Aber die Erbschaftsteuer dümpelt nur so bei zehn Milliarden vor sich hin. Zur Einordnung: Selbst die Tabaksteuer in Deutschland liegt deutlich darüber. Obwohl wir so große Erbvermögen haben.
Sie kritisieren im Netzwerk Steuergerechtigkeit vor allem, dass sich viele Erben der Steuer entziehen können. Was passiert da?
Es gibt große Schlupflöcher, und im Prinzip kann man mit gezielter Gestaltung die Steuer weitgehend vermeiden. Das geht los bei den persönlichen Freibeträgen, die ich alle zehn Jahre erneut nutzen kann. Ich kann mir von meinen Eltern alle zehn Jahre 400.000 Euro übertragen lassen. Wer da gut plant, ist deutlich besser dran als die Familien, in denen plötzlich jemand stirbt. Das Hauptproblem liegt aber bei den großen Milliardenvermögen.
Warum?
Da gibt es große Privilegien und Ausnahmen, mit denen sich die Steuer de facto auf Null bringen lässt. Das betrifft vor allem eine Klasse von Vermögen, das in Unternehmen gebunden ist. Die sind laut Gesetz im Prinzip von der Besteuerung ausgenommen. Das Bundesverfassungsgericht hat in den vergangenen Jahren schon mehrfach gesagt, dass das geändert werden muss.
Es wurde ja etwas geändert, aber offenbar noch zu wenig. Das Bundesverfassungsgericht will daher in diesem Jahr ein Urteil fällen.
Der Gesetzgeber hat dann nachgebessert und eine Grenze festgelegt: Unternehmensvermögen dürfen ausgenommen werden, aber nur bis zu einer Grenze von 26 Mio. Euro. Darüber hinaus gibt es eine sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Das heißt: Erben von Unternehmensanteilen, die größer als 26 Mio. Euro sind, können einen Steuererlass bekommen, wenn sie dem Finanzamt nachweisen können, dass sie das Geld gar nicht haben, sondern nur das Betriebsvermögen. Das bedeutet dann sehr viel Gestaltungsspielraum.
Es ist ja aber durchaus denkbar, dass das Vermögen tatsächlich gebunden ist. Vertreter der Familienunternehmen argumentieren, dass es die Zukunft von Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze gefährden würde, wenn die Steuer gezahlt werden müsste.
Aber das muss ja nicht heißen, dass wir Betriebsvermögen grundsätzlich von der Steuer befreien. Wir können moderate Steuersätze finden. Und wir können dafür sorgen, dass Erben von Unternehmensvermögen die Steuern über viele Jahre gestreckt zahlen – aus den Gewinnen, die das Unternehmen erzielt. Wir können und sollten den Erben von Unternehmen das Gleiche zumuten, das wir auch den Unternehmensgründern zumuten. Die müssen ja auch Gewinne erwirtschaften, um damit Kredite zu begleichen.
Hören Sie in der neuen Folge von „Capital – der Wirtschaftspodcast“
- Warum es keine genauen Zahlen zum vererbten Vermögen in Deutschland gibt
- Weshalb das Aufkommen an Erbschaftsteuer 2025 ungewöhnlich hoch war
- Wie sich Unternehmenserben arm rechnen
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