Smart Meter: Verbraucherschützer warnen vor Infobriefen
Verbraucherschützer haben vor irreführenden Infobriefen gewarnt, in denen eindringlich die Installation eines intelligenten Stromzählers nahegelegt wird. "In den Schreiben wird der Eindruck erweckt, dass eine gesetzliche Verpflichtung für Verbraucher:innen zum Einbau eines Smart Meters besteht", erklärte Energieexpertin Christina Wallraf von der Verbraucherzentrale NRW. Absender der Infobriefe sei ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber.
Private Haushalte seien jedoch nicht verpflichtet, Smart Meter einzubauen, betonte die Verbraucherzentrale. "Die Pflicht, bestimmte Haushalte mit intelligenten Messsystemen auszustatten, trifft die sogenannten grundzuständigen Messstellenbetreiber." Das seien in der Regel die lokalen Stromnetzbetreiber. "Diese müssen in bestimmten Haushalten intelligente Messsysteme verbauen und entsprechende gesetzliche Einbauquoten erfüllen", so Wallraf. Zudem gebe es für den Einbau von Smart Metern keine Förderung, wie auf den Schreiben per Infopost fälschlicherweise behauptet werde.
Die Pflicht-Einbauten beträfen etwa Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden pro Jahr, Betreiber von größeren Sonnenstrom-Anlagen oder Verbraucher mit einer Wärmepumpe oder einer Wallbox zum Laden von E-Autos. "Darüber hinaus kann der grundzuständige Messstellenbetreiber auch bei Nicht-Pflichteinbaufällen ein intelligentes Messsystem einbauen."
Intelligente Stromzähler messen ganz genau
Smart Meter bestehen aus einem digitalen Zähler und einer Kommunikationseinheit. Sie messen alle 15 Minuten den Stromverbrauch eines Haushalts und übermitteln die Daten an die Netzbetreiber und Energielieferanten. Mit solchen intelligenten Messsystemen können Haushalte genau sehen, zu welcher Tageszeit sie wie viel Strom verbraucht haben. Zugleich können Netzbetreiber mit den Daten ihr Netz besser steuern. Intelligente Stromzähler bilden die technische Grundlage für die zunehmend digitale Steuerung der Stromnetze. In Deutschland sind noch nicht viele Smart Meter verbaut worden.
Verbraucher sollten Angebote sorgfältig prüfen und vergleichen
Wettbewerbliche Messstellenbetreiber seien alternative Anbieter intelligenter Messsysteme am freien Markt, erklärte die Verbraucherzentrale. "Diese können zum Beispiel eine Alternative sein, wenn der eigene grundzuständige Messstellenbetreiber noch keine intelligenten Messsysteme verbaut", so Wallraf. Manchmal seien sie auch Teil eines Komplettangebots, bei dem es um das Optimieren und intelligente Steuern des eigenen Stromverbrauchs gehe. "Die Preise wettbewerblicher Betreiber sind nicht reguliert, das heißt die gesetzlichen Preisobergrenzen gelten nicht", betonte sie. Verbraucher sollten Angebote daher sorgfältig prüfen und vergleichen. "Besonders wichtig ist es, sich nicht unter Druck setzen zu lassen."
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