Deutsche Bahn billigt erschlichene Entschädigung für Verspätung von Zügen
Inhalt des Artikels:
- Gefahrene Zugverbindungen werden nicht dokumentiert
- Zehn Euro Entschädigung auch bei nicht angetretenen Fahrten
- Rechnerisch vierstellige Entschädigung pro Jahr möglich
- Deutsche Bahn sieht keinen "nennenswerten Missbrauch"
Gefahrene Zugverbindungen werden nicht dokumentiert
Entschädigungen für einen verspäteten Zug von der Deutschen Bahn kassieren, ohne die Fahrt wirklich geplant zu haben? Was so unglaublich klingt, hat sich das MDR-Tiktok-Format "Eine Minute Geld" von Bahncard-100-Besitzer Alex* (*Name von der Redaktion geändert) zeigen lassen und jüngst darüber berichtet.
Wie ist das möglich? Die Bahncard 100 wird als Plastikkarte ausgegeben und bei einer Zugfahrt nur dem Zugpersonal bei der Kontrolle vorgezeigt, sodass es keine Dokumentation über die Zugreisen gibt, die auch wirklich angetreten wurden. Wird eine Entschädigung für eine verspätete Zugreise online über das DB-Kundenkonto eingereicht, muss dann nur die betroffene Zugverbindung angegeben werden.
Zehn Euro Entschädigung auch bei nicht angetretenen Fahrten
Bei Zugverspätungen ab 60 Minuten steht Besitzern einer Bahncard 100 in der 2. Klasse - so wie Alex* - eine Entschädigungspauschale über zehn Euro zu. In der deutlich teureren 1. Klasse wären es sogar 15 Euro. "Über 40.000 Kundinnen und Kunden besitzen eine Bahncard 100", erklärte die Deutsche Bahn auf Anfrage des MDR-Tiktok-Format "Eine Minute Geld".
Wie Alex* gegenüber "Eine Minute Geld" erzählte, hat er 2024 von der Deutschen Bahn rund 800 Euro an Entschädigungszahlungen bekommen. Dabei habe er auch eine Vielzahl an Fahrten angegeben, die er nicht angetreten oder überhaupt geplant hatte. Eine kritische Nachfrage zu eingereichten Anträgen habe er seitens der DB noch nie bekommen.
Rechnerisch vierstellige Entschädigung pro Jahr möglich
"Insgesamt werden maximal 25 Prozent des Zeitfahrkartenwertes entschädigt", erklärt die Deutsche Bahn auf ihrer Homepage zur Entschädigungs-Obergrenze. Aktuell kostet eine Bahncard 100 in der 2. Klasse 4.899 Euro. Entschädigungen in Höhe von insgesamt über 1.200 Euro wären so möglich. Das wäre rein rechnerisch eine Verbindung jeden dritten Tag, die eingereicht werden müsste. "Das ist bei den derzeitigen Pünktlichkeiten sogar realistisch", schätzt Alex* gegenüber "Eine Minute Geld" ein.
Deutsche Bahn sieht keinen "nennenswerten Missbrauch"
Die Deutsche Bahn zeigt sich auf Nachfrage des MDR-Tiktok-Formats "Eine Minute Geld"entspannt. "Wenn wir uns die Zahlen zu den Entschädigungsanträgen anschauen, haben wir keinen Grund zur Annahme, dass die fahrgastrechtlichen Regelungen durch unsere Bahncard-100-Kunden und -kundinnnen in nennenswertem Umfang missbraucht werden", lautete die Antwort einer DB-Sprecherin.
"Sind unsere Bahncard-100-Kunden und -kundinnen auf ihrer geplanten Reise von einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten betroffen, haben sie Anspruch auf die Entschädigungspauschale. Die Fahrt muss dazu nicht angetreten werden", heißt es weiter. Denn wenn die Reise durch die Verspätung nicht mehr möglich ist, kann jeder Reisende auch davon zurücktreten. Das weiß auch Alex* und nutzt die fehlenden Kontrollmöglichkeiten der Deutschen Bahn wohl weiter für sich aus.
Wenn wir uns die Zahlen zu den Entschädigungsanträgen anschauen, haben wir keinen Grund zur Annahme, dass die fahrgastrechtlichen Regelungen durch unsere Bahncard-100-Kunden und -kundinnnen in nennenswertem Umfang missbraucht werden.
MDR (cbr)
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