• Zahlreiche Dax-Konzerne und große mitteldeutsche Arbeitgeber verfehlen die gesetzliche Beschäftigungsquote.
  • Die Unternehmen verweisen unter anderem auf fehlende Bewerber und den demografischen Wandel.
  • Mehrere Arbeitgeber nutzen ein Schlupfloch, um sich die Ausgleichsabgabe zu sparen.
  • Wechsel aus Werkstätten für behinderte Menschen in den regulären Arbeitsmarkt kommen selten vor.

Mehr als 800.000 Menschen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben eine Schwerbehinderung. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Arbeitgeber mit mindestens 60 Arbeitsplätzen sind deshalb gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent davon mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen.

Anlässlich des Jahrestags der Ratifizierung am 26. März haben MDR Data und das SWR Data Lab bei allen 40 Dax-Konzernen und einigen der größten mitteldeutschen Arbeitgebern nachgefragt, ob sie diese Quote erfüllen. Das Ergebnis: Von den 64 angefragten Unternehmen und öffentlichen Stellen erfüllen 29 die Vorgabe, 22 bleiben darunter. Weitere 13 haben keine Angaben gemacht.

Unter den in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ansässigen Arbeitgebern ist der Anteil schwerbehinderter oder gleichgestellter Beschäftigter beispielsweise beim Pharmaunternehmen IDT Biologika (2,5 Prozent), bei Sachsenenergie und an der Technischen Universität Dresden (jeweils 3,5 Prozent) vergleichsweise niedrig. Auch das Land Sachsen-Anhalt (4,3 Prozent) bleibt unter der Vorgabe. Mit mehr als 50.000 Beschäftigten – darunter viele Lehrkräfte und Polizistinnen – ist das Land einer der größten mitteldeutschen Arbeitgeber. Die höchsten Beschäftigungsquoten weisen die Stadtverwaltungen in Erfurt (10,0 Prozent) und Dresden (7,5 Prozent) auf.

Unter den Dax-Konzernen reicht die Spannweite von 2,4 Prozent bei Zalando bis zu 9,2 Prozent bei Volkswagen. Sowohl in Mitteldeutschland als auch bundesweit verfehlt damit rund jeder dritte angefragte Arbeitgeber die gesetzliche Vorgabe von fünf Prozent. Ausführliche Antworten der Arbeitgeber mit Infos zu ihren Inklusionsstrategien sind in einem PDF aufgelistet, das Sie hier downloaden können.

Unternehmen verweisen auf demografischen Wandel und fehlende Bewerber

Die unterschiedlichen Beschäftigungsquoten lassen sich nur zum Teil damit erklären, wie viel Wert die Arbeitgeber auf Inklusion legen. Mindestens ebenso wichtig seien strukturelle Faktoren, sagt Karolin Hiesinger, Expertin für Inklusion am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). So steige der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter mit dem Alter der Belegschaft. Auch die Branche spielt eine wichtige Rolle: In der Automobilindustrie liegt die Beschäftigungsquote beispielsweise bei mehr als sechs Prozent, im Einzelhandel dagegen bei unter vier Prozent.

Unternehmen, die unter der gesetzlichen Quote bleiben, verweisen häufig auf drei Gründe: Manche Beschäftigte würden ihre Schwerbehinderung nicht angeben; aufgrund des demografischen Wandels würden derzeit viele Menschen mit Behinderung aus dem Berufsleben ausscheiden; und schließlich fehle es an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern.

Großteil der Behinderungen tritt im Laufe des Lebens ein

Dennoch sieht Hiesinger "Luft nach oben": Oft gehe es weniger um Neueinstellungen als darum, Beschäftigte im Unternehmen zu halten, sobald eine Schwerbehinderung eintritt. Menschen mit angeborenen geistigen oder schweren körperlichen Einschränkungen stoßen zwar besonders häufig auf Barrieren im Arbeitsmarkt. Die meisten Schwerbehinderungen entstehen aber erst im Laufe des Lebens – etwa durch Herz- oder Kreislauferkrankungen, Diabetes, chronische Rückenschmerzen, psychische Erkrankungen oder die Folgen einer Krebserkrankung.

Gerade große Arbeitgeber verfügen laut Hiesinger über eine breite Palette unterschiedlicher Tätigkeiten und hätten deshalb gute Möglichkeiten, betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf geeignetere Stellen zu versetzen. Angesichts von Fachkräftemangel und demografischem Wandel werde es immer wichtiger, Menschen mit Schwerbehinderung im Erwerbsleben zu halten.

Arbeitgeber, die Menschen mit Schwerbehinderung einstellen möchten, können auf eine Reihe staatlicher Förderprogramme zurückgreifen – etwa auf das "Budget für Arbeit", das Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent des Gehalts vorsieht. Eine Studie des Zentrums für Sozialforschung Halle zeigt, dass viele Betriebe solche Angebote nicht kennen. Bei sämtlichen Fragen können sich Unternehmen kostenlos an die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber wenden.

Mehrere Unternehmen nutzen Schlupfloch

Unterschreiten Arbeitgeber die gesetzliche Quote, müssen sie je fehlendem Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe von mindestens 155 Euro monatlich zahlen. Beim Universitätsklinikum Halle belief sich die Abgabe 2024 beispielsweise auf 80.080 Euro, beim Land Sachsen-Anhalt sogar auf 616.771 Euro. Die Mittel fließen an Integrationsämter, die damit die Eingliederung beeinträchtigter Arbeitnehmer fördern.

Doch das Gesetz bietet ein Schlupfloch: Wenn Unternehmen Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung vergeben, können sie die Kosten mit der Ausgleichsabgabe verrechnen. Aus der Umfrage geht hervor, dass mehrere Dax-Unternehmen und mitteldeutsche Arbeitgeber diese Möglichkeit nutzen, etwa Rheinmetall, Henkel, das Land Sachsen-Anhalt und die Awo AJS gGmbH.

Deutschlandweit arbeiten rund 300.000 Menschen in solchen Werkstätten, im Durchschnitt verdienen sie etwa 250 Euro brutto im Monat. Sie gelten rechtlich nicht als reguläre Arbeitnehmer und haben keinen Anspruch auf Mindestlohn. Zwar sollen Werkstätten den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt vorbereiten, in der Praxis gelingt dieser Schritt jedoch nur selten: Pro Jahr schafft weniger als eine von 200 Personen den Wechsel.

Für manche ist es ein entscheidender Unterschied, ob der Behinderten-Bulli sie morgens abholt und in die Behindertenwerkstatt fährt oder ob sie durch das Werkstor von Siemens gehen

Gudrun WansingHumboldt-Universität

Viele Experten kritisieren deshalb das bestehende Werkstattsystem, auch Gudrun Wansing, die an der Berliner Humboldt-Universität zu Inklusion am Arbeitsmarkt forscht. Erwerbsarbeit sei das zentrale Instrument für gesellschaftliche Teilhabe, sagt Wansing: Sie ermögliche soziale Integration, Anerkennung, Status, ein sicheres Einkommen und das Gefühl, etwas zur Gesellschaft beizutragen. Werkstätten leisteten das bislang nur eingeschränkt. Manche Menschen würden sich dort wohlfühlen, für andere sei es jedoch "ein entscheidender Unterschied, ob der Behinderten-Bulli sie morgens abholt und in die Behindertenwerkstatt fährt oder ob sie durch das Werkstor von Siemens gehen".

"Viele bringen sehr gute Qualifikationen mit"

Aus Wansings Sicht sind Unternehmen in erster Linie auf Profitabilität ausgerichtet, eine Anstellung von Menschen mit Behinderungen erscheine vielen – oft zu Unrecht – als wirtschaftliches Risiko. "Es ist ein hartnäckiges Vorurteil, dass Menschen mit Behinderungen grundsätzlich nicht leistungsfähig sind", sagt Wansing. "Viele bringen sehr gute Qualifikationen mit."

Aufgabe der Politik sei es, der Trennung am Arbeitsmarkt entgegenzuwirken – etwa durch existenzsichernde Entgelte in Werkstätten oder eine stärkere Nutzung von Lohnkostenzuschüssen für Arbeitgeber. Thüringen unterstützt Betriebe beispielsweise mit bis zu 35.000 Euro, wenn sie einen Arbeitsplatz für einen Menschen mit Schwerbehinderung schaffen. Ziel müsse es sein, so Wansing, Übergänge in reguläre Beschäftigungen zu erleichtern und die Kluft zwischen Werkstätten und dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verringern.

MDR (David Wünschel)

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