Umwelthilfe scheitert mit Klage für Verbrenner-Aus bei Mercedes und BMW
- Die Deutsche Umwelthilfe ist mit einer Klage für ein Vebrenner-Aus bei BMW und Mercedes gescheitert.
- Der Verein hatte sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 gestützt.
- Auch die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Autobauer BMW und Mercedes abgewiesen. Die Umwelt-Organisation wollte erreichen, dass BMW und Mercedes ab 2030 keine Verbrennerautos mehr verkaufen dürfen, weil sie sonst ein von der Umwelthilfe errechnetes CO2-Limit überschreiten würden. (AZ: VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23)
Das Gericht in Karlsruhe folgte der Argumentation nicht und begründete seine Entscheidung damit, dass es in Deutschland keine gesetzlich festgelegten Grenzen für den CO2-Ausstoß einzelner Unternehmen gebe.
Bundesverfassungsgericht: Bund muss Klimaziele vorgeben
Die Deutsche Umwelthilfe hatte sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 berufen. In dem sogenannten Klimabeschluss hatten die Verfassungsrichter verlangt, dass der Gesetzgeber auch nach 2030 konkrete Ziele festlegen muss, um den Ausstoß des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 zu reduzieren. Andernfalls drohten künftigen Generationen massive Einschnitte, weil die Pariser Klimaziele dann nur noch mit radikalen Eingriffen in ihre persönlichen Freiheitsrechte erreicht werden könnten.
Im Folgejahr entschied das Gericht jedoch, dass nicht die einzelnen Bundesländer verbindliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß festlegen müssen, sondern der Bund.
Auch Vorinstanzen wiesen Klage gegen BMW und Mercedes ab
Die Vorinstanzen hatten die Klage der Deutschen Umwelthilfe abgewiesen. Der BGH verhandelte am 2. März 2026 über die Revision. Schon da hatte abgezeichnet, dass die Klage keinen Erfolg haben wird, weil das Gesetz Autobauern keine konkrete CO2-Menge zuweist und die Gerichte diese nicht selbst festlegen könnten.
MDR, Reuters (akq)
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke