Betriebe können viele bestehende Verträge nicht nachbessern
- Die gestiegenen Kraftstoffpreise sind für Firmen mit langfristigen Verträgen ein Problem – Folgen sind Margenverluste.
- Wer einen Kostenvoranschlag hat muss bedenken: Die Endabrechnung kann höher ausfallen.
Um rund zehn Prozent sind seine monatlichen Kosten gestiegen, sagt der Chef des Leipziger Metallbauers MEKU, Thomas Hauser. Wie oft er sich Sorgen macht wegen der hohen Spritpreise? "… mehrmals täglich mittlerweile. Weil bei den Preisen, die wir momentan haben, ist es für uns ein großes Problem, die Fahrtkosten auf die Kunden umzulegen. Vor allen Dingen, weil wir auch Bauverträge aus den letzten Jahren haben, die wir abarbeiten."
Treibstoffpreise für Firmen ein Problem
Damit steht Hauser nicht alleine da. Vielen Betrieben geht es ähnlich. "Tatsächlich ist es so, dass die Treibstoffkosten im Moment ein sehr, sehr großes Problem sind", sagt Volker Lux, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Leipzig. "Gegenwärtig drohen insbesondere Margenverluste, weil unsere Betriebe tatsächlich in festen Vereinbarungen, festen Verträgen sind und jetzt durch diese ruckartige explosionsartige Entwicklung bei den Treibstoffpreisen diese Risiken einfach gar nicht mehr in Vereinbarungen abgebildet werden können."
Im Grunde sind den Unternehmen also die Hände gebunden. Etwas besser stehen laut Lux solche Betriebe da, die sogenannte Preisgleitklauseln in ihre Verträge eingebaut haben. "Das heißt, dass bei steigenden Einkaufspreisen für Rohstoffe oder für Treibstoffe Preisänderungen möglich sind. Aber das sind sehr fragile rechtliche Vereinbarungen, auf die sich auch nicht jeder Kunde einlässt."
Das betreffe aber in der Regel Verträge mit gewerblichen Kunden, nicht solche mit normalen Verbrauchern. Aber auch mit denen kann grundsätzlich nachverhandelt werden. Einvernehmlich sei so ziemlich alles möglich, erklärt Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Sachsen, Micaela Schwanenberg.
"Wenn sich also Handwerker und Kunde einigen, ist das okay. Aber grundsätzlich wird man sagen müssen, ein Vertrag ist ein Vertrag. Und da ist in aller Regel ja auch das Entgelt festgelegt, so dass man sagen muss, so eine nachträgliche Preiserhöhung wird nur dann möglich sein, wenn beispielsweise in den Geschäftsbedingungen diese Möglichkeit vereinbart ist."
Endabrechnung kann höher ausfallen
Anders sei das allerdings, wenn sich ein Auftrag an einem Kostenvoranschlag orientiert. Schwanenberg zufolge kann dann die "Möglichkeit bestehen, dass die letztendliche Endabrechnung höher ausfällt. "Immer bei Leistungserbringung können sich Umstände herausstellen, die eine Preiserhöhung rechtfertigen und da sind Abweichungen bis zu 20 Prozent durchaus möglich."
Ein Unternehmen müsste das dann aber auch nachvollziehbar begründen, so Schwanenberg. Die Spritkosten müssten außerdem schon im Kostenvoranschlag eine Rolle gespielt haben.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke