BFH: Sportvereine müssen Umsatzsteuer zahlen
Deutschlands Sportvereinen drohen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs Umsatzsteuern: In einer neuen Entscheidung hat das höchste deutsche Finanzgericht bekräftigt, dass die Mitgliedsbeträge der Vereine "steuerbar" seien. Gleichzeitig üben die Münchner Bundesrichter in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung Kritik an Bundesregierung und Finanzämtern, weil diese vorangegangene ähnliche Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Europäischen Gerichtshofs bislang ignoriert haben.
Die Auswirkungen könnten groß sein
Im konkreten Fall vor dem fünften Senat des BFH ging es um einen niedersächsischen Verein, der Fußball. Leichtathletik, Turnen und allerlei andere Sportarten im Programm hat. Die Richter machen jedoch deutlich, dass es ihnen keineswegs nur um diesen einen Verein geht. Entsprechend groß könnten die Auswirkungen sein: Deutschlands 86.000 Vereine zählten Anfang 2025 nach Angaben des Deutschen Olympischen Sportbunds insgesamt 29,3 Millionen Mitglieder.
Ungewöhnlicher Einzelfall
Das nunmehr entschiedene Verfahren fiel einigermaßen aus dem Rahmen, weil der betreffende Verein durchaus Umsatzsteuer auf seine Mitgliedsbeiträge zahlen wollte - und zwar, um einen höheren Vorsteuerabzug beim Bau eines neuen Kunstrasenplatzes nutzen zu können. Sowohl das örtliche Finanzamt als auch das Finanzgericht Hannover in der ersten Instanz wollten den Vorsteuerabzug für die Mitgliedsbeiträge unter Verweis auf die übliche Steuerbefreiung aber nicht akzeptieren. Dagegen klagte der Verein.
Um welchen Club es sich handelte und um wie viel Geld es ging, teilte der BFH nicht mit. Das Steuergeheimnis gilt nicht nur für Bürger, sondern auch für Unternehmen, Verbände und Vereine.
"Rechtswidrige Verwaltungspraxis"
Der Bundesfinanzhof kassierte nun die Hannoveraner Entscheidung und verwies das Verfahren an die erste Instanz zurück. "Die Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und dem Unionsrecht", heißt es im BFH-Urteil. Dementsprechend werfen die Richter den Finanzämtern "rechtswidrige Verwaltungspraxis" vor.
Das Urteil hat eine lange Vorgeschichte. So hatte der Bundesfinanzhof auch 2022 schon entschieden, dass Sportvereine Umsatzsteuer zahlen müssen. Die damalige Bundesregierung setzte das Urteil jedoch nicht um. Der BFH wies den Bund sowohl im damaligen als auch im aktuellen Urteil darauf hin, dass das Umsatzsteuergesetz geändert werden könnte, wenn die Vereine ihr Steuerprivileg behalten sollen.
Bundesfinanzhof Presse
dpa- Sportverein
- Bundesfinanzhof
- Umsatzsteuer
- Steuer
- Deutschland
- Bundesregierung
- München
- EuGH
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke