Tausende Unternehmen berichten einer DIHK-Umfrage zufolge über Lohnerhöhungen wegen des gestiegenen Mindestlohns. Zum ersten Januar war die gesetzliche Lohnuntergrenze auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben worden. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hatte 15.000 Betriebe nach den Auswirkungen gefragt. Ergebnis: Jedes zweite Unternehmen ist nach eigenen Angaben direkt oder indirekt betroffen, dabei jedes vierte direkt wegen Löhnen, die zuvor unter der Mindestlohnschwelle lagen.

In der Gastronomie beschäftigt laut den Ergebnissen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, sogar jeder zweite Betrieb Angestellte zum Mindestlohn. Im Einzelhandel stiegen bei 38 Prozent die Löhne und damit laut DIHK auch die Arbeitskosten. In der Bauwirtschaft sind im Vergleich dazu nur 17 Prozent betroffen.

Der DGB verwies darauf, dass gerade Einzelhandel und Gastronomie seit Jahren gute Löhne per Tarif verweigerten. „Jetzt so zu tun, als brächte der höhere Mindestlohn den Untergang des Abendlandes mit sich und müsste zu Sozialeinschnitten führen, ist einfach nur schäbig“, kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell.

DIHK: Die gesamte Lohnstruktur verändert sich

Über alle Branchen hinweg geben laut DIHK 40 Prozent der Befragten an, auch die Löhne in höheren Lohngruppen anzuheben. In der Industrie ist es sogar fast jeder Zweite. „Eine Mindestlohnerhöhung verändert die gesamte Lohnstruktur, und zwar nicht nur in den unteren Lohngruppen“, sagte DIHK-Präsident Peter Adrian. „Etliche Arbeitgeber sehen sich veranlasst, auch Löhne, die über dem Mindestlohn liegen, anzupassen, um einen entsprechenden Abstand zum Mindestlohn beizubehalten.“

Um steigende Personalkosten auszugleichen, planen laut der Umfrage rund 40 Prozent der Unternehmen, ihre Preise zu erhöhen. 13 Prozent gaben an, Personal abbauen zu wollen, im Einzelhandel und im Gastgewerbe sogar über 20 Prozent.

Adrian wertete die Effekte für die Unternehmen negativ. „Die Mindestlohnerhöhung und steigende Sozialabgaben treiben die Arbeitskosten weiter in die Höhe.“ Das bremse Investitionen und Investoren aus. Der DIHK-Präsident rief die Politik zum Gegensteuern auf. So solle sie „Fehlanreize zur Frühverrentung“ abbauen und das Renteneintrittsalter an die Entwicklung der Lebenserwartung anpassen.

Bis Ende 2025 hatte ein Mindestlohn von zuletzt 12,82 Euro gegolten. Anfang 2027 soll der Mindestlohn weiter auf 14,60 Euro steigen. Parallel zur Mindestlohnerhöhung war auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs angehoben worden. Diese erhöhte sich ab Januar von 556 auf 603 Euro im Monat.

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