Inhalt des Artikels:

  • Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e.V. legt Beispielrechnung vor
  • Kritik: Entlastung läge letztlich nur bei 0,375 Cent pro Kilowattstunde
  • Industriestrompreis soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten
  • Die Beispielrechnung des Bundesverbandes der Deutschen Gießerei-Industrie für die Entlastung durch den geplanten Industriestrompreis der Bundesregierung im Detail, Angaben in Cent/kWh

Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e.V. legt Beispielrechnung vor

Der geplante Industriestrompreis ist für die Unternehmen höher als von der Bundesregierung bislang verbreitet. "Der Zielpreis soll bei ungefähr fünf Cent pro Kilowattstunde liegen“, erklärte unter anderem auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wiederholt. Dieses Ziel werde jedoch nicht erreicht, sagt Dr. Christian Schimansky, Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e.V., in der aktuellen Ausgabe des ARD-Wirtschaftsmagazins "Plusminus" (MDR). Er erklärt: "Wenn wir davon ausgehen, dass ein Unternehmen 18 Cent pro Kilowattstunde – ohne Mehrwertsteuer – bezahlt, dann ist das nicht so, dass diese 18 Cent auf fünf Cent gesenkt würden."

Nach einer Beispielrechnung des Bundesverbandes der Deutschen Gießerei-Industrie e.V. – mit den bislang bekannten Eckpunkten aus dem Entwurf – läge ein subventionierter Industriestrompreis (ohne Mehrwertsteuer) in der Gießerei-Branche bei durchschnittlich 17,625 Cent je Kilowattstunde. "Das ist ein minimaler Trippelschritt. Der wird uns gegenüber den Stromkosten in den Konkurrenzländern USA, China, Indien oder Türkei überhaupt nicht helfen", so Dr. Schimansky. In China und den USA liegt der Preis für Industriestrom seit Jahren bei etwa acht Cent pro Kilowattstunde, wie aus dem "Internationalen Energiepreisvergleich für die Industrie" der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft hervorgeht.

Kritik: Entlastung läge letztlich nur bei 0,375 Cent pro Kilowattstunde

Aus der Beispielrechnung des Verbandes geht auch hervor, dass die angekündigte Senkung des Strompreises nicht in dem Umfang ankommt, wie von der Bundesregierung kommuniziert, wenn man beim Industriestrompreis von einem Bruttostrompreis (ohne Steuern und Abgaben) ausgeht. In der Beispielrechnung des Gießerei-Industrie-Verbandes müssten – nach der verkürzten Darstellung der Bundesregierung – von den angenommenen acht Cent je Kilowattstunde fünf Cent reduziert werden.

Doch von der scheinbaren Entlastung in Höhe von drei Cent je Kilowattstunde bleibt in der Praxis bei den Unternehmen nur ein Bruchteil von 0,375 Cent übrig. Der Grund dafür sei die EU-Leitlinie CISAF für Unternehmensbeihilfen, teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit. Dementsprechend fördert die Bundesregierung nicht mehr als 50 Prozent der Abnahmemenge und maximal 50 Prozent des durchschnittlichen Börsenpreises eines Jahres. Zudem müssen 50 Prozent des Beihilfebeitrages in ökologische Gegenleistungen investiert werden.

Industriestrompreis soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten

Der geplante Industriestrompreis soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums schreiten die Arbeiten am Industriestrompreis planmäßig voran. Derzeit werde die nationale Förderrichtlinie eines Industriestrompreises innerhalb der Regierung abgestimmt, heißt es.

Wie bei allen beihilferechtlich relevanten Maßnahmen müsse diese Richtlinie durch die Europäische Kommission genehmigt werden. "Die Bundesregierung setzt sich für einen raschen Abschluss des Verfahrens ein. Einem genauen Zeitpunkt können wir nicht vorgreifen", heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

Die Beispielrechnung des Bundesverbandes der Deutschen Gießerei-Industrie für die Entlastung durch den geplanten Industriestrompreis der Bundesregierung im Detail, Angaben in Cent/kWh

Stromkosten für das Unternehmen (ohne Mehrwertsteuer) 18,00
Abzüglich Steuern, Netznutzungsentgelt und andere Abgaben - 10,00
Beschaffungspreis für Strom an Strombörse (ohne Steuern, Netznutzungsentgelt und andere Abgaben) 8,00
"Zielpreis" / versprochener garantierter Industriestrompreis nach Kommunikation der Bundesregierung - 5,00
Differenz zwischen Beschaffungspreis und "Zielpreis" 3,00

Zahlt der Bund dem Unternehmen wirklich 3 Cent/kWh, um den Industriestrompreis auf 5 Cent/kWh zu senken? – Berechnung des tatsächlichen Subventionierungsbetrages nach dem Eckpunktepapier des Regierung-Entwurfs zum Industriestrom?

Differenz zwischen Beschaffungspreis und "Zielpreis" 3,00
Halbierung des Betrages, da nur 50 Prozent der Abnahmemenge subventioniert werden 3,00 : 2 = 1,50
weitere Halbierung, da max. 50 Prozent des durchschnittlichen Börsenpreises eines Jahres gefördert werden 1,50 : 2 = 0,75
weitere Halbierung, da im Gegenzug Investitionen in ökologische Gegenleistungen getätigt werden müssen, ergibt tatsächlichen Subventionierungsbetrag 0,75 : 2 = 0,375

Wie hoch wird dementsprechend der tatsächliche Industriestrompreis in der Praxis sein?

Beschaffungspreis für Strom an Strombörse (ohne Steuern, Netznutzungsentgelt und andere Abgaben) 8,00
Subventionierungsbetrag entsprechend Berechnung nach Eckpunkte des Entwurfs -0,375
Strompreis (ohne Steuern, Netznutzungsentgelt und andere Abgaben) 7,625
+ Steuern (ohne Mehrwertsteuer), Netznutzungsentgelt und andere Abgaben +10,00
Wirklicher Industriestrompreis 17,625

MDR (cbr)

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke