Preiserhöhung bei Prime – Kunden können sich Sammelklage gegen Amazon anschließen
Im Rechtsstreit um eine Preiserhöhung beim Prime-Abonnement des Online-Händlers Amazon im Sommer 2022 können sich Kunden jetzt einer Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW anschließen. Für die Teilnahme an der Klage müssen sie sich in ein sogenanntes Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, wie die Verbraucherzentrale mitteilte.
Amazon hatte im Sommer 2022 den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland erhöht. Davon betroffen waren laut Verbraucherzentrale „Millionen Verbraucher:innen“. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist die Erhöhung rechtswidrig.
Eine Klage dagegen vor dem Landgericht und in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Amazon wurde in beiden Instanzen im Sinne der Verbraucherzentrale entschieden: Die Richter erklärten die Preisanpassungsklausel für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm für unwirksam. Weil Amazon dagegen Revision beim Bundesgerichtshof einlegte, ist die jüngste Entscheidung aber nicht rechtskräftig.
Vor diesem Hintergrund erhob die Verbraucherzentrale im Dezember 2025 eine Sammelklage (Az. I-13 VKl 1/25) beim zuständigen Oberlandesgericht Hamm. „Ist die Klage erfolgreich, könnten Verbraucher:innen, die sich im Klageregister eintragen, zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten“, erklärte die Verbraucherzentrale NRW. „Je nach Abo-Modell wären das derzeit bis zu circa 60 Euro. Abhängig von der Dauer des Verfahrens erhöht sich diese Summe noch“, sagte VZ-Vorstand Wolfgang Schuldzinski.
Wann sich das OLG Hamm mit dem Fall befassen wird, steht noch nicht fest. Laut Bundesjustizministerium ist eine Anmeldung im Register bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. „Die einseitige Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen war unzulässig“, so Schuldzinski. „Der Gang vor Gericht ist für den Einzelnen aber mühsam, deshalb bieten wir Betroffenen mit der Sammelklage einen einfachen Weg, um unkompliziert und kostenlos ihre Rechte durchzusetzen.“
„Wiederholt klare Informationen zur Verfügung gestellt“
Amazon wies die Vorwürfe erneut zurück. „Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert“, sagte ein Amazon-Sprecher auf Anfrage. Kundinnen und Kunden hätten immer das Recht, jederzeit ihre Prime-Mitgliedschaft zu kündigen. „Wir haben in unseren Mitteilungen wiederholt klare Informationen dazu zur Verfügung gestellt.“ Weil man mit dem Urteil des OLG Düsseldorf nicht übereinstimme, habe man Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Die Verbraucherzentrale NRW wies darauf hin, dass derzeit noch eine weitere Sammelklage einer Verbraucherzentrale gegen Amazon laufe. Dabei klage die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst „Prime Video“. Es handele sich um zwei unabhängige Verfahren.
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