• Mann hatte Forderungen trotz Mahnungen erst später bezahlt
  • Schufa-Prüfung auf Kreditwürdigkeit: Wie arbeiten Wirtschaftsauskunfteien
  • Schufa argumentiert mit höherem Risiko pro Datenspeicherung

Die Schufa muss Daten über Zahlungsausfälle nicht sofort löschen, auch wenn die Rechnungen bereits bezahlt wurden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag entschieden.

Der BGH hat mit dem Urteil der Revision der Wirtschaftsauskunftei gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln stattgegeben. Das hatte im April geurteilt, dass die Schufa die Daten nicht weiter speichern dürfte, weil dies gegen das Datenschutzrecht verstoßen würde – die Wirtschaftsauskunftei sollte Schadenersatz an den Kläger zahlen.

Mann hatte Forderungen trotz Mahnungen erst später bezahlt

Der Kläger hatte Forderungen trotz Mahnungen und einem Vollstreckungsbescheid erst nach längerer Zeit beglichen. Anschließend speicherte die Schufa dies für mehrere Jahre und stufte die Gefahr eines Zahlungsausfalls durch den Mann als "sehr kritisch" ein, wie das BGH schreibt. Diese Datenspeicherung sei aus seiner Sicht ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die Anwälte des Klägers betonten bei der BGH-Verhandlung im November die schweren Konsequenzen, die eine schlechte Bonität für Betroffene noch Jahre, nachdem sie ihre Schulden abbezahlt haben, mit sich bringen könnte. Der Score sei oft entscheidend dafür, ob man eine Wohnung, ein Auto oder einen Arbeitsvertrag bekomme.

Schufa-Prüfung auf Kreditwürdigkeit: Wie arbeiten Wirtschaftsauskunfteien

Auskunfteien sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Sie sammeln Daten, um vorherzusagen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person in Zukunft ihre Rechnungen pünktlich bezahlen wird. Das Ergebnis dieser sogenannten Bonitäts- oder Kreditwürdigkeitsprüfung geben sie dann meist in Form von Score-Werten an Händler, Banken oder Versicherungen weiter.

Die größte und wohl bekannteste Wirtschaftsauskunftei ist die Schufa. Nach eigenen Angaben verfügt der Marktführer aus Wiesbaden über Daten zu 68 Millionen natürlichen Personen und sechs Millionen Unternehmen.

Schufa argumentiert mit höherem Risiko

Vor der BGH-Entscheidung am Donnerstag hatte die Schufa argumentiert, dass bei einem Verbot der Datenspeicherung, die Bonitätsauskunft in Zukunft keine Informationen mehr dazu enthielte, ob es bei einer Person Zahlungsstörungen gab. Dabei hätten, laut einer Sprecherin, Personen auch nach Begleichung offener und längst fälliger Schulden ein mindestens zehnfach höheres Risiko, erneut in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten – verglichen mit Menschen, die ihren Zahlungsverpflichtungen zuverlässig nachkämen.

Der BGH erklärte nun, dass die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden müssten. Als Leitlinie sieht er die bisherigen Regeln, die der hessische Datenschutzbeauftragte genehmigte. Demnach speichert die Schufa ausgeglichene Forderungen für bis zu drei Jahre. In Einzelfällen kann aber auch eine kürzere Frist angemessen sein, wie der BGH erklärte. Nun muss das Kölner Gericht neu entscheiden.

dpa (mpö)

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