Bundesfinanzhof lehnt Klagen gegen neue Grundsteuer ab
Die neue Grundsteuer ist nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht verfassungswidrig. Die Münchener Richter wiesen am Mittwoch drei Klagen gegen die Steuer als unbegründet ab.
In den drei Fällen hatten Immobilieneigentümer aus Köln, Berlin und Sachsen gegen die seit Anfang des Jahres geltende Reform geklagt. In der ersten Instanz hatten die Kläger bereits verloren.
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