Gema gewinnt vor Gericht gegen OpenAI
- Das US-Unternehmen OpenAI ist wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt worden.
- Der Betreiber von ChatGPT muss unter anderem Schadensersatz zahlen.
- Wenn das Urteil rechtskräftig ist, könnte es wegweisend für alle Urheber sein.
Das Landgericht München hat das US-Unternehmen OpenAI, das den Chatbot ChatGPT betreibt, wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt. Es gab damit einer Klage der Verwertungsgesellschaft Gema recht.
Diese hatte wegen neun Liedern geklagt, die ChatGPT zum Training verwendet haben soll. Dazu gehören unter anderem "Männer" von Herbert Grönemeyer, "Über den Wolken" von Reinhard Mey und "In der Weihnachtsbäckerei" von Rolf Zuckowski. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
OpenAI soll Schadensersatz zahlen
Dass die Liedtexte bei einfachen Anfragen an den KI-Chatbot exakt oder zumindest weitgehend identisch ausgegeben wurden, wertete das Gericht als Beleg dafür, dass die Texte in den Systemen von OpenAI gespeichert worden sind.
Es verurteilte das Unternehmen unter anderem dazu, die Texte nicht mehr zu speichern und in seinen Modellen auszugeben, sowie zu Schadenersatz und dazu, Informationen über die Nutzung und damit erzielte Erträge herauszugeben.
Kunst, Musik, Fotografie, Literatur: Urteil könnte wegweisend für Urheber sein
Es gilt als wahrscheinlich, dass das Urteil angefochten und noch weitere Instanzen beschäftigen wird. Die finale Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen haben, glaubt Silke von Lewinski vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb.
Von Lewinski sieht eine "grundlegende Bedeutung für alle Werke, sei es Literatur, journalistische Texte, Musik, bildende Kunst, Fotografie oder jegliche andere Werke, die für Generative KI benutzt werden." Es gehe darum, wie die schon jetzt existierenden Gesetze auszulegen seien.
Sollte die Gema auch in der letzten Instanz gewinnen, würde dies die Machtverhältnisse zwischen Kreativwirtschaft und den Technologieunternehmen ein Stück weit zugunsten der Urheber und anderer Rechteinhaber verschieben.
Denn dann müssten die Rechteinhaber ihre Zustimmung geben, bevor ein Text für Generative KI genutzt werden kann und hätten die Möglichkeit, dafür eine Vergütung zu erhalten.
dpa, MDR (akq)
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