Eierlikör enthält Ei, ein Likör ohne Ei nicht. Ein Spirituosen-Verband zog aus diesem Grund gegen ein kleines Unternehmen vor Gericht. Das fällte ein eindeutiges Urteil.

Der "Likör ohne Ei" darf seinen Namen behalten, obwohl er kein Ei enthält. Das hat das Landgericht Kiel in einem Streit zwischen dem Schutzverband der Spirituosen-Industrie und einem kleinen Produzenten aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg entschieden.

Eierlikör-Formulierung sei unproblematisch

Die Kammer habe den Antrag für unbegründet gehalten, sagte der Sprecher des Landgerichts, Markus Richter, nach der Verkündung. Sie halte die Formulierung für unproblematisch. Europarechtliche Verbraucherschutzvorschriften stünden dem nicht entgegen. "Weil es eben nicht Eierlikör ist", sondern gerade eine Abgrenzung gegenüber dem Begriff Eierlikör sei, sagte Richter. Der Verband hatte argumentiert, die Bezeichnung "Likör ohne Ei" stelle eine gedankliche Verbindung zu Eierlikör her, die nicht erlaubt sei.

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Das beklagte Unternehmen muss aber 5000 Euro an den Kläger zahlen, weil es zu einem Detail des Streits eine Unterlassungserklärung abgegeben und dagegen verstoßen hatte.

DPA lw
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