Neuer Cum-Ex-Prozess in Frankfurt: Fondsmanager vor Gericht
Am Landgericht Frankfurt hat im milliardenschweren Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte der nächste Prozess begonnen. Vor Gericht stehen seit diesem Donnerstag zwei Fondsmanager wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in zwei besonders schweren Fällen, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sagte.
Sie hatte im vergangenen Dezember Anklage gegen die beiden Deutschen erhoben. Ihnen wird nach früheren Angaben vorgeworfen, sich in den Jahren 2008 und 2009 in "bandenähnlicher Struktur" in Absprache mit weiteren Mittätern an Cum-Ex-Deals beteiligt zu haben. Ziel war es, unrechtmäßig die Erstattung von Kapitalertragssteuer vom Staat zu erlangen.
Millionenprofite mit illegalen Geschäften
Bei den Deals der Gruppe soll dem Fiskus ein Steuerschaden von über 45 Millionen Euro entstanden sein, so die Generalstaatsanwaltschaft. Die beiden Männer sollen einem Bericht des "Handelsblatts" zufolge mit den Aktiengeschäften jeweils über eine Million Euro verdient haben.
Dabei nutzten die Beschuldigten laut Generalstaatsanwaltschaft eine von ihnen geführte Fondsgesellschaft mit Sitz in Gibraltar für Aktiengeschäfte "innerhalb künstlich geschaffener Handelsketten, mit dem Ziel, rechtswidrige Steueranrechnungen herbeizuführen". In der Cum-Ex-Szene sprach man demnach von "Voucher Printing", eine spöttische Bezeichnung für eine leichte Steuerbescheinigung.
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Es handelt sich um die zweite Anklage im Verfahrenskomplex um die Benelux-Bank Fortis, in dem ein Geschäftsführer im November 2023 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden war.
Cum-Ex größter Steuerskandal der Bundesrepublik
Bei Cum-Ex-Deals von Banken und Investmentgesellschaften entstand dem deutschen Staat ein Steuerschaden von geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro. Bei den Geschäften, die ihre Hochphase bis 2011 hatten, ließen sich Anleger eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Dividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten.
Dabei wurden rund um den Dividendenstichtag Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch zwischen Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter Steuern auf Dividenden, die gar nicht gezahlt worden waren.
Die Politik reagierte mit erst 2012 mit einer Gesetzesänderung. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Der Cum-Ex-Betrug gilt als größter Steuerskandal der Bundesrepublik. Nach und nach wurden immer mehr Angeklagte verurteilt, darunter die Schlüsselfigur Hanno Berger.
Mitteilung Generalstaatsanwaltschaft 12.12.2024
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