Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor Falschmeldungen auf Internetportalen und in sozialen Medien zu angeblich ausbleibenden Rentenzahlungen. Aktuell kursiere die Nachricht, dass ab Oktober Rentenzahlungen ausbleiben würden, weil eine neue EU-Richtlinie für Zahlungsdienste eingeführt werde. „Diese Meldung ist eine Falschbehauptung!“, stellt die Rentenversicherung klar.

Hintergrund sei eine ab Oktober eingeführte EU-Zahlungsrichtlinie PSD3 (Payment Services Directive 3), um Betrügereien zu erschweren. Geldinstitute müssen überprüfen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt.

Allerdings können Unternehmen oder Behörden bei Sammelüberweisungen entscheiden, ob eine IBAN-Namensprüfung vorgenommen werden soll. Rentenempfänger seien von dieser Prüfung nicht betroffen, „denn die Deutsche Rentenversicherung hat im Rahmen des vorgesehenen Opt-Out-Verfahrens entschieden, bei den Rentenzahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten“, erklärt die Rentenkasse.

Somit würden ab Oktober die Renten wie gewohnt überwiesen, auch wenn es kleinere Abweichungen im Namen geben sollte.

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