Der September 2025 bringt für Verbraucher in Deutschland zahlreiche Neuerungen – manche greifen spürbar in den Alltag ein, andere wirken eher im Hintergrund. Neue Pflichten für Ärzte bei der elektronischen Patientenakte gehören ebenso dazu wie steigende Preise beim Musikstreaming oder auf dem Oktoberfest. Auch im Garten, bei digitalen Geräten oder beim Bevölkerungsschutz ändern sich die Regeln.

Für die einen bedeuten die Reformen mehr Rechte und Entlastungen, für andere zusätzliche Kosten. Ein Überblick, was sich im Detail ändert.

Hoheit über Gerätedaten

Die Regeln für smarte Geräte ändern sich spürbar. Künftig müssen Hersteller die von ihren Produkten erzeugten Informationen offenlegen und den Nutzern einfachen Zugriff darauf ermöglichen. Betroffen ist eine breite Palette – von Kühlschränken und Saugrobotern über E-Bikes und Fitness-Tracker bis hin zu vernetzten Autos.

Für Verbraucher bringt das eine deutliche Stärkung der Datenhoheit: Sie können die von ihren Geräten erzeugten Daten nicht nur einsehen, sondern auch an Drittdienste weitergeben. Cloud-Anbieter sind verpflichtet, den Wechsel zu anderen Diensten zu erleichtern.

Ab dem 12. September 2025 gilt diese zentrale Bestimmung des EU-Data-Act. Ziel ist es, Wettbewerb im Reparatur- und Servicemarkt zu fördern und so Kosten zu senken. Bisher lagen die Betriebs- und Diagnosedaten, wie zum Beispiel Fehlercodes, Nutzungsstatistiken und Wartungsprotokolle meist exklusiv bei den Herstellern. Nur autorisierte Werkstätten konnten darauf zugreifen, wodurch ein faktisches Monopol im Service entstand.

ePA wird Pflicht für Ärzte

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll endlich in der Praxis ankommen. Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, die digitale Akte zu befüllen und zu nutzen. Für Patienten bleibt die Teilnahme jedoch freiwillig – sie können der automatischen Anlage widersprechen oder Zugriffe gezielt beschränken.

Mit dieser einseitigen Verpflichtung will die Politik sicherstellen, dass genügend Informationen wie Laborwerte, Medikationspläne oder Arztbriefe in der ePA gespeichert werden. Nur so entsteht ein echter Mehrwert für die Patienten. Wer sich weigert, riskiert ab 1. Oktober 2025 Honorarkürzungen, auch wenn es zunächst Übergangsausnahmen geben soll. Für Patienten kann die ePA Vorteile bringen: Der Informationsaustausch zwischen Ärzten und Apotheken wird erleichtert. Außerdem können Krankenkassen ab 2025 bis zu zehn ältere Papierdokumente digitalisieren und in die Akte übertragen.

Spotify zieht die Preise an

Wer Musik streamt, muss mit steigenden Preisen rechnen. Der Streamingdienst Spotify erhöht seine Preise für alle Premium-Abonnements im September. Auch für Bestandskunden wird es teurer, allerdings erst ab November. Sie werden zuvor per E-Mail informiert. Die Erhöhungen fallen je nach Abo unterschiedlich aus und liegen zwischen einem und vier Euro monatlich. Das entspricht einem Plus von 16,7 bis 22 Prozent.

Ende der Schnittpause

Nach dem Sommer dürfen Gartenbesitzer wieder zur Schere greifen. Das gesetzlich verankerte Verbot für radikale Rückschnitte an Hecken, Bäumen und Sträuchern läuft zum 30. September aus. Bis dahin gilt eine Schutzfrist, die vor allem den brütenden Vögeln und anderen Tieren dient. In den dichten Strukturen von Hecken und Sträuchern finden zahlreiche Arten nicht nur Nistplätze, sondern auch Schutzräume und Nahrung. Würde in dieser Zeit massiv geschnitten, könnten Nester zerstört oder Jungtiere gefährdet werden.

Während der Sperrfrist waren allerdings schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt – etwa das Entfernen einzelner Zweige oder das Beseitigen von Schäden durch Sturm oder Krankheit. Solche leichten Eingriffe beeinträchtigen die Tierwelt in der Regel nicht und sorgen dafür, dass die Pflanzen gesund bleiben.

Ab dem 30. September ist es Gartenbesitzern wieder gestattet, auch stärkere Eingriffe vorzunehmen: Hecken können auf Stock gesetzt, Bäume ausgelichtet und Sträucher gründlich zurückgeschnitten werden. Dabei sollte man aufpassen, dass sich auch im Herbst keine späten Nachbruten oder Igelquartiere in den Hecken befinden.

Ein kräftiger Rückschnitt im Herbst sorgt dafür, dass Pflanzen im Frühjahr mit frischem Austrieb beginnen und nicht zu groß oder unkontrolliert werden. Wer zudem Schnittgut kompostiert oder als Häckselmaterial nutzt, leistet einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft im eigenen Garten.

Warntag für den Bevölkerungsschutz

Bund, Länder und Kommunen proben erneut den Ernstfall. Am 11. September 2025 findet der bundesweite Warntag statt. Um 11 Uhr wird eine Probewarnung über Radio, Fernsehen, Warn-Apps und den Mobilfunkdienst Cell Broadcast ausgesendet. Gegen 11.45 Uhr folgt die Entwarnung – allerdings noch nicht per Cell Broadcast, da die Technik hier bisher eingeschränkt ist.

Der Test soll sicherstellen, dass die Warnsysteme funktionieren, und die Bevölkerung für Notlagen sensibilisieren. Bürger können sich mit den unterschiedlichen Warnmethoden vertraut machen und ihre eigene Vorsorge überprüfen.

Oktoberfest mit Bierpreis über 15 Euro

Die Wiesn startet offiziell am 20. September, doch schon jetzt sorgt vor allem ein Thema für Diskussionen: die Bierpreise. Eine Maß kostet 2025 zwischen 14,50 und 15,80 Euro, im Schnitt 15,40 Euro – und damit erstmals fast überall über der 15-Euro-Marke. Die teuerste Maß gibt es in den Münchner Stubn mit 15,80 Euro, die günstigste Maß mit 14,50 Euro im Ammer und Augustiner. Auch alkoholfreie Getränke sind teurer geworden: Ein Liter Wasser kostet nun rund 10,95 Euro, Spezi 12,48 Euro und Limonade 12,11 Euro.

Dieser Artikel wurde für das Wirtschaftskompetenzzentrum von WELT und Business Insider erstellt.

Thomas Heuzeroth ist Wirtschaftsredakteur in Berlin. Er berichtet über Verbraucher- und Technologiethemen, Unterhaltungselektronik und Telekommunikation.

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