Inhalt des Artikels:

  • Übergangsfrist für Nutzung der elektronischen Patientenakte für Ärzte endet
  • Auch Wärmepumpen müssen mit Zählern ausgerüstet sein
  • Bundesweiter Warntag am 11. September
  • Nutzer smarter Technik bekommen mehr Kontrolle über ihre Daten
  • Microsoft ändert Nutzungsbedingungen für mehr Transparenz
  • Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken noch verboten

Übergangsfrist für Nutzung der elektronischen Patientenakte für Ärzte endet

Für alle gesetzlich Versicherten wurde bis Mitte Februar 2025 eine elektronische Patientenakte von den Krankenkassen eingerichtet, wenn kein Widerspruch dazu vorlag. Ärzte und andere Leistungserbringer jedoch sind in der ihnen gewährten Übergangsphase bis Ende September noch nicht verpflichtet, diese zu nutzen. Das ändert sich dann: Sie müssen Diagnosen, Behandlungen und Medikationen ab 1. Oktober in der ePa hinterlegen und somit zentral zugänglich machen.

Für Patienten und Patientinnen bleibt die Nutzung weiterhin freiwillig. Widerspricht der oder die Versicherte der ePa, nachdem sie bereits angelegt wurde, wird diese gelöscht. Übrigens: Welche Daten welcher Arzt einsehen kann, entscheidet der Patient. "Niemand außer den Zugriffsberechtigten hat Zugriff auf die ePA – auch nicht Ihre Krankenkasse. Erst wenn man die elektronische Gesundheitskarte in der Arztpraxis einsteckt, erteilt man den behandelnden Ärztinnen und Ärzten eine Zugriffsberechtigung. Diese kann man in der ePA-App aber zeitlich und inhaltlich begrenzen", erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage dazu.

Auch Wärmepumpen müssen mit Zählern ausgerüstet sein

Die Heizkosten von Mietern werden in der Regel verbrauchsabhängig ermittelt und abgerechnet. Bei Wärmepumpen gab es bisher eine Ausnahmeregelung für zentrale Anlagen in Mehrfamilienhäusern. Hier sprach man vom sogenannten "Wärmepumpenprivileg": Eine verbrauchsabhängige Abrechnung war hier bis 1. Oktober 2024 nicht verpflichtend.

Für nötige Umrüstungen zur Erfassung des Verbrauchs von Heizenergie und Warmwasser wurde noch eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt. Diese endet nun. Daher müssen alle Anlagen bis zum 30. September mit den geeigneten Zählern ausgestattet sein. Bisher konnten hier eigene Regeln bei der Umlage auf die Mieter getroffen werden, ob pauschal oder nach Wohnfläche. Eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist gerechter und soll auch mehr Anreiz zum Energiesparen bieten.

Bundesweiter Warntag am 11. September

Nicht erschrecken: Am 11. September soll jeder Handynutzer in Deutschland um 11 Uhr eine lautstarke Warnmeldung erhalten. Gegen 11:45 Uhr soll laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine Entwarnung folgen. Dies ist ein Probelauf für den Ernstfall und soll Smartphone-Nutzern zeigen, wie derartige Informationen bei einer Gefahrenlage auf den Geräten ankommen. Die Reichweite ist enorm: 68 Millionen Menschen in Deutschland besitzen ein Handy.

Die Hinweise sollen auch im Fernsehen zu sehen und im Radio zu hören sein. Der Bundesweite Warntag findet immer am zweiten Donnerstag im September statt. Am 10. September 2020 wurde er das erste Mal durchgeführt. Da ging er jedoch noch schief, weil die Meldungen erst mit einer halben Stunden Verspätung bei den Empfängerinnen und Empfängern angekommen waren. Das hat gezeigt, wie wichtig es ist, die Warninfrastruktur Testläufen zu unterziehen, um nachbessern zu können.

Nutzer smarter Technik bekommen mehr Kontrolle über ihre Daten

Im Januar 2024 ist die neue EU-Datenverordnung unter dem englischen Titel "Data Act" in Kraft getreten. Darin ist festgeschrieben, wann durch smarte Technik erhobene Daten zu welchem Zweck genutzt oder auch weitergeben dürfen. Ab 12. September 2025 müssen die Regeln nach einer Übergangsfrist von 20 Monaten in den Ländern der EU auch verbindlich angewendet werden. Für Unternehmen gelten damit nun einheitliche Vorgaben eu-weit. Das bedeutet für Verbraucher mehr Transparenz über die Nutzung ihrer Daten.

Dies betrifft unter anderem "Datenzugangs- und -weitergaberechte von vernetzten Haushaltsgeräten wie Waschmaschine und Kühlschrank oder von vernetzten Industriemaschinen wie Fertigungsrobotern und Windkraftanlagen", wie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) auf MDR-Anfrage mitteilt. Weiter gehe es um die "Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit (zum Beispiel bei Naturkatastrophen) und um "rechtliche und technische Vorgaben beim Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten", auch "Cloud Switching" genannt.

Verabschiedet werden muss allerdings noch das nationale Gesetz, das die Duchführungsbestimmungen wie die nationale Aufsichtsbehörde und weitere Behördenstrukturen regelt. "Das BMDS hat einen Referentenentwurf für ein Data Act-Durchführungsgesetz erstellt. Dieser wurde bereits mit den Ländern und Verbänden konsultiert. Ziel ist, das Gesetzgebungsverfahren so bald wie möglich abzuschließen", erklärt das zuständige Ministerium auf MDR-Anfrage.

Microsoft ändert Nutzungsbedingungen für mehr Transparenz

Microsoft aktualisiert zum 30. September die Nutzungsbedingungen für Privatnutzer. Änderungen etwa gibt es beim Export persönlicher Daten, bei Nutzungsbeschränkungen von KI-Diensten und der Einlösung von nicht genutzten Punkten des "Microsoft Reward Kontos", Welche genau das sind, und welche Leistungen noch betroffen sind, hat das Unternehmen auf einer Seite aufgelistet.

Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken noch verboten

Noch bis Ende September ist es nicht erlaubt, Hecken, Gebüsche oder Laub- oder Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen. Der Paragraf 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September solche Radikalschnitte. Damit sollen brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden.

Wichtig: Sogenannte Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Aber auch da sollte man natürlich auf eventuell vorhandene Nester achten und sie schonen. Und: Nie bei Frost verschneiden! Es könnten Äste abbrechen und die Struktur von Busch oder Baum beschädigt werden.

MDR (cbr)

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