Ausgaben für Beamten-Pensionen steigen um 50 Prozent – Bund drohen bis 2060 Rekordkosten
Die Versorgungsausgaben des Bundes schnellen in die Höhe. Das geht aus dem aktuellen Versorgungsbericht des Bundesinnenministeriums hervor. Zuerst berichtete die „Bild“-Zeitung darüber.
Im Jahr 2023 beliefen sich die Ausgaben für die Pensionen von Beamten, Richter und Soldaten im unmittelbaren Bundesbereich auf rund 6,8 Milliarden Euro. Bis 2025 soll dieser Betrag bereits auf 7,8 Milliarden Euro ansteigen – und bis 2060 sogar auf 25,4 Milliarden Euro.
Ursächlich dafür ist laut Bericht vor allem der Personalaufwuchs zwischen 2015 und 2023, der ab 2050 zu einem „starken Anstieg der Ruhegehaltsempfänger“ führen werde. Insgesamt werden die Versorgungsausgaben des Bundes – das betrifft auch Bereiche wie die Post – von derzeit 19,8 Milliarden Euro (2025) auf rund 30,6 Milliarden Euro (2060) steigen, ein Plus von 54 Prozent.
Der Personalkörper des unmittelbaren Bundesbereiches ist zwischen den Jahren 2018 und 2023 um rund 17 Prozent gewachsen. Vor allem bei der Bundespolizei, dem BKA, beim Zoll, bei der Bundeswehr und den Finanzämtern wurden immer Menschen eingestellt. Infolgedessen wird die Zahl der Versorgungsempfänger laut Prognose von 193.000 im Jahr 2025 auf rund 230.000 im Jahr 2060 steigen.
Eigentlich sollten Sondervermögen die Kosten tragen
Das durchschnittliche monatliche Ruhegehalt für Bundesbeamte und Berufssoldaten lag laut Bericht im Januar 2024 bei 3340 Euro brutto. Für die Hochrechnungen der Versorgungsausgaben wird von einer jährlichen Steigerung von 2,9 Prozent in den Jahren 2025 bis 2060 ausgegangen. Diese Pension würde in zehn Jahren also auf rund 4442 Euro steigen.
Dabei gibt es große Unterschiede nach Laufbahngruppen (Stand Januar 2024): Für den höheren Dienst betrug das durchschnittliche Ruhegehalt 5050 Euro, im gehobenen Dienst 3410 Euro und im mittleren/einfachen Dienst 2370 Euro. Der nach 40 Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit zu erreichende Höchstruhegehaltssatz beträgt 71,75 Prozent.
Die Versorgungsquote – das Verhältnis der Versorgungsausgaben zum Bruttoinlandsprodukt – steigt im unmittelbaren Bundesbereich von 0,18 Prozent (2025) auf 0,22 Prozent (2060). Noch deutlicher fällt der Anstieg bei der Versorgungs-Steuer-Quote aus: Diese wächst laut Prognose von 1,99 auf 2,41 Prozent. Die Versorgungs-Steuer-Quote stellt das Verhältnis der Versorgungsausgaben des Bundes zu den Steuereinnahmen des Bundes dar.
Zwar existieren mit Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds Sondervermögen, um die steigenden Kosten abzufedern. Doch deren Wirkung sei in den Vorausberechnungen noch nicht berücksichtigt. Die Entnahmebedingungen müssen erst noch festgelegt werden. Zusammengenommen hatten diese Fonds Ende 2023 einen Marktwert von rund 41,3 Milliarden Euro.
Um die Kosten einzudämmen, will CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann künftig nur noch bei Polizei, Justiz, Zoll und Finanzämtern verbeamten – also dort, wo hoheitliche Aufgaben übernommen werden. So könnten 60 bis 75 Prozent der Neuverbeamtungen in Zukunft wegfallen.
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