Handel fordert Zölle à la Trump gegen China-Billigware
Die Maßnahmen der EU gegen chinesische Billigimporte gehen deutschen Einzelhändlern nicht weit genug. Die USA verlangen für kleinere Sendungen aus der Volksrepublik seit Kurzem hohe Zölle - genau richtig, findet der Handelsverband.
Der deutsche Handel fordert Zölle gegen chinesische Billig-Onlinehandelsplattformen wie Temu und Shein. "Wir brauchen Zölle gegen chinesische Billigimporte nach dem Vorbild der USA", sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, T-Online. Viele der auf den Plattformen verkauften Waren seien "schlicht Schrott" und dürften innerhalb der EU eigentlich auch gar nicht verkauft werden.
Es sei ein klarer Wettbewerbsnachteil für deutsche Händler, dass bei solchen Direktimporten aus Drittstaaten keine effektive Haftung bestehe, sagte Genth weiter. "Nach europäischem Recht ist das nicht einfach, aber ja, notfalls muss man Temu und Shein den Stecker ziehen, bis diese Plattformen nachweisen, dass sie sauber arbeiten." Von der EU beschlossene erste Maßnahmen wie der Wegfall der Zollfreigrenze seien richtig, reichten allerdings noch nicht aus.
Im Handelskonflikt mit Peking hatte US-Präsident Donald Trump seit April kleinere Paketsendungen aus China mit erheblichen Zöllen belegt. Dies betraf Lieferungen mit einem Warenwert von unter 800 Dollar, die lange gänzlich von Zöllen ausgenommen waren.
In China gegründete Onlinehändler wie Temu und Shein locken mit extrem billigen Angeboten. In Brüssel laufen gegen beide Unternehmen Untersuchungen wegen möglicher Verstöße gegen EU-Gesetze zum Verbraucherschutz und die Regeln für Online-Plattformen. Im Fall von Temu kam die EU-Kommission vor einigen Tagen bereits zu dem vorläufigen Ergebnis, dass Verbraucher dort mit hoher Wahrscheinlichkeit auf nicht verbraucherschutzkonforme Produkte treffen.
Die EU-Kommission kündigte kürzlich außerdem eine pauschale Gebühr in Höhe von zwei Euro auf Päckchen aus Ländern außerhalb der EU an, die an private Haushalte gehen. Der deutsche Handel wehrt sich bereits seit längerem gegen chinesische Billighändler. Im April reichte der HDE Beschwerde gegen Temu beim Bundeskartellamt ein. Während deutsche Händler Verbraucherschutz- und Umweltvorschriften beachteten, würden diese von der Konkurrenz ignoriert.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke