Jeder Fünfte in Deutschland macht Überstunden
Jeder Fünfte in Deutschland arbeitet mehr als vertraglich vereinbart. Ein Großteil gibt an, dass diese Mehrarbeit entweder ausgeglichen oder bezahlt wird. Bei den Branchen gibt es deutliche Unterschiede.
Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag: Knapp 4,4 Millionen von ihnen haben im Jahr 2024 durchschnittlich mehr gearbeitet, als in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart war. Das entsprach einem Anteil von elf Prozent der insgesamt 39,1 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.
Damit ging der Anteil derjenigen, die Überstunden aufbauten, etwas zurück. Im Vorjahr hatten noch zwölf Prozent der Beschäftigten Überstunden aufgebaut. 2024 leisteten Männer mit einem Anteil von 13 Prozent etwas häufiger Mehrarbeit als Frauen (zehn Prozent).
Wenigste Überstunden im Gastgewerbe
Deutliche Unterschiede zeigten sich mit Blick auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, wo 17 Prozent beziehungsweise 16 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon betroffen waren. Am niedrigsten war der Anteil mit sechs Prozent im Gastgewerbe, gefolgt von der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen wie etwa Wach- und Sicherheitsdienstleistungen oder Reinigungsdienstleistungen (acht Prozent).
Für die meisten Beschäftigten war der Umfang der Mehrarbeit auf wenige Stunden pro Woche begrenzt. 45 Prozent gaben an, durchschnittlich weniger als fünf Überstunden geleistet zu haben. Bei insgesamt 73 Prozent waren es weniger als zehn Stunden. Allerdings leisteten 15 Prozent der Betroffenen mindestens 15 Stunden Mehrarbeit in der Woche.
Jeder Fünfte macht unbezahlte Überstunden
Von den Personen, die 2024 mehr gearbeitet hatten als vertraglich vereinbart, leistete knapp jede oder jeder Fünfte (19 Prozent) unbezahlte Überstunden. 16 Prozent wurden für ihre Überstunden bezahlt. 71 Prozent nutzten ein Arbeitszeitkonto für die geleistete Mehrarbeit. Manchmal gab es aber auch eine Kombination der verschiedenen Typen.
Laut Statistischem Bundesamt bezieht sich Mehrarbeit auf abhängig Beschäftigte ab 15 Jahren und deren Haupttätigkeit. Die Befragten konnten angeben, ob diese Stunden auf ein Arbeitszeitkonto einflossen oder als Überstunden entweder vergütet wurden oder unbezahlt waren.
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