Kurz vor dem Start der gesetzlichen Rente erhalten Versicherte den Rentenbescheid. Der kann allerdings fehlerhaft sein. Rentnerinnen und Rentner kann das viel Geld kosten - schlimmstenfalls ein Leben lang.

Ein Fehler im Rentenbescheid ist eine seltene Ausnahme, aber es kommt durchaus vor. Für künftige Rentnerinnen und Rentner heißt es daher, dass sie den Bescheid genau prüfen sollten - und im Falle des Falles handeln.

Der Rentenbescheid enthält eine Reihe von wichtigen Informationen. Neben der Rentenhöhe steht darin auch das Datum für den Start der Rente. Und nicht zuletzt ist auch der Versicherungsverlauf darin festgehalten. Also die Versicherungs- und Anwartschaftszeiten, die Rentenbezieher in den vergangenen Jahrzehnten angesammelt haben und die Grundlage der Rente sind.

Ist das Rentenkonto vollständig?

Gerade auf den Versicherungsverlauf sollten künftige Rentenbezieher genau schauen - am besten schon vor Beantragung der Rente, in jedem Fall aber im Rentenbescheid, meint Theo Pischke von der Stiftung Warentest: "Dabei sollte man genau schauen, ob das Konto wirklich vollständig ist. Ansonsten kann ich meine Rentenansprüche nicht voll ausschöpfen."

Bei vielen Versicherten fehlten etwa Fachschulzeiten, Zeiten längerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit im Versicherungsverkauf. "Das gilt auch, wenn ich freiwillige Beiträge gezahlt habe. Auch die erhöhen meine Rente, wenn ich selbstständig gewesen bin, und sollten im Versicherungsverlauf enthalten sein", so der Experte.

Fallen solche Lücken im Rentenbescheid auf oder findet sich eine Falschangabe darin, dann heißt es schnell handeln. Gegen den Bescheid kann man Widerspruch einlegen. Dazu hat man nach Erhalt des Rentenbescheides einen Monat Zeit. Wer im Ausland lebt, hat eine Frist von drei Monaten. Ein solcher Widerspruch erfolgt formlos und schriftlich an die zuständige Rentenversicherung, also in der Regel am Wohnort oder im Landkreis.

Nicht nur der Widerspruch selbst muss formuliert werden, sondern Rentenversicherte müssen auch darauf hinweisen, wo ein Fehler liegen könnte oder wo Angaben fehlen. Diese Begründung kann auch nach dem eigentlichen Widerspruch nachgeliefert werden.

Wie das Widerspruchsverfahren abläuft

Bei den vielen Bescheiden, die Versicherte Jahr für Jahr erhalten, ist die Zahl der gestellten Widersprüche und Fehler eher klein, erläutert Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung: "Im vergangenen Jahr 2024, haben wir rund zwei Millionen Rentenbescheide erlassen, und in lediglich 159.000 Fällen wurde überhaupt ein Widerspruchsverfahren durchgeführt. Und bei 0,8 Prozent dieser Widersprüche, das sind rund 1.200 Fälle, sind dann tatsächlich Fehler festgestellt worden."

Bei der Rentenversicherung läuft nach Eingang des Widerspruchs ein Widerspruchsverfahren ab. Geht das positiv für die künftigen Rentner aus, wird ein neuer Rentenbescheid erteilt. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, muss das nicht das Ende des Verfahrens sein, so Sennewald: "Sollte ein Widerspruch abgelehnt werden und der Versicherte ist damit nicht einverstanden, steht ihm immer auch der weitere Rechtsweg offen. Das heißt, er hat die Möglichkeit, Klage bei seinem zuständigen Sozialgericht einzulegen." Auch dafür gibt es entsprechende Fristen, die in dem Widerspruchsbescheid genannt sind.

Rente kann kann immer überprüft werden

Auch wenn gar kein Widerspruch eingelegt wurde, kann ein Rentenbescheid noch angefochten werden - und zwar sogar, wenn schon jahrelang Rente bezogen wurde. Versicherte können jederzeit einen Überprüfungsantrag beim Rentenversicherer stellen. Das Recht dazu ist im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Hat ein solcher Antrag Erfolg, dann wird die Rentenhöhe entsprechend angepasst, und zwar sogar bis zu vier Jahre rückwirkend.

Wer sich zu seiner Rente oder dem Rentenbescheid beraten lassen möchte, kann dazu die kostenlosen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus gibt es aber zwei weitere Möglichkeiten der Beratung, so Theo Pischke von der Stiftung Warentest: "Sie können einerseits eine Beratungsstelle der Sozialverbände wie VdK oder SoVD nutzen. Die zweite Möglichkeit ist, dass Sie einen Rentenberater auf Honorarbasis beauftragen." Rentenberater sind im Bundesverband der Rentenberater organisiert. Auch dies kann gut investiertes Geld sein, vor allem dann, wenn die Rente nach einem erfolgreichen Widerspruch höher ausfällt als im Rentenbescheid festgesetzt.

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