Das Landgericht Braunschweig hat das Strafverfahren zur VW-Dieselaffäre gegen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn vorläufig eingestellt. Das Gericht begründete dies mit dem Gesundheitszustand des 78-Jährigen. Winterkorn sei derzeit nicht verhandlungsunfähig.

Ob das Verfahren gegen den früheren Topmanager überhaupt beendet werden kann, ist offen. Das Gericht erklärte, die Wirtschaftskammer werde weiterhin fortlaufend mit einem Sachverständigen prüfen, ob Winterkorn wieder verhandlungsfähig sei. Sollte dieser Fall eintreten, werde das Verfahren fortgesetzt. 

Diesel-Affäre ist 2015 aufgeflogen

Bei dem Verfahren geht es um manipulierte Abgastests von VW-Dieselautos. Volkswagen hatte 2015 auf Druck der US-Umweltbehörde EPA zugegeben, Diesel-Abgaswerte durch eine Software manipuliert zu haben. Diese hatte dafür gesorgt, dass die Motoren die Stickoxidgrenzwerte zwar auf dem Prüfstand einhielten, auf der Straße aber ein Vielfaches der giftigen Abgase ausstießen. Volkswagen musste als Wiedergutmachung Milliarden Euro an Strafen und Schadenersatzzahlungen leisten.

Winterkorn werden im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, uneidliche Falschaussage sowie Marktmanipulation vorgeworfen. Winterkorn war von 2007 bis 2015 VW-Chef. Er trat im Zuge des Skandals zurück. Später zahlte er eine Millionensumme als Schadenersatz an VW.

Der Prozess gegen Winterkorn begann 2024. Eigentlich sollte er sich schon 2021 zusammen mit anderen Managern vor Gericht verantworten, das Verfahren gegen ihn wurde jedoch schon zu diesem Zeitpunkt aus gesundheitlichen Gründen zurückgestellt. Die vier anderen Manager wurden inzwischen verurteilt, das Strafmaß liegt bei bis zu viereinhalb Jahren Haft.

DPA, AFP, Reuters (kos)

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