Kritik an Handgepäck-Regeln der Airlines
Was Passagiere mit an Bord nehmen dürfen, interpretieren Fluggesellschaften sehr unterschiedlich. Billigflieger erlauben oft nur eine kleine Tasche. Verbraucherschützer fordern ein Eingreifen der EU.
Die Sommersaison nimmt Fahrt auf - und mit ihr die Debatte über das zulässige Handgepäck in Passagiermaschinen. Der europäische Verbraucherschutz-Verband BEUC hat nun bei der EU-Kommission eine offizielle Beschwerde gegen sieben Billigflug-Gesellschaften eingereicht, die aktuell pro Passagier lediglich eine kleine Tasche für Dinge des persönlichen Bedarfs kostenfrei zulassen.
Zwar darf laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 für Handgepäck auch bei günstigsten Tickets keine zusätzliche Gebühr erhoben werden, solange es "angemessene Vorgaben" zu Größe und Gewicht erfülle. Das Problem ist aber, dass es die vom Gericht verlangten Vorgaben in der EU bis heute nicht gibt.
Je nach Gesellschaft unterschiedliche Regeln
Entsprechend weit ist der Interpretationsspielraum der Airlines, was Passagiere mit an Bord nehmen dürfen. Je nach Gesellschaft fallen die Regelungen denn auch unterschiedlich aus. Die meisten Billigflieger wie Ryanair, Easyjet oder auch die Lufthansa-Tochter Eurowings lassen im günstigsten Tarif nur eine kleine Tasche zu, die unter den Vordersitz passen muss. Bei Anbietern wie Lufthansa oder British Airways ist hingegen auch im billigsten Ticket zusätzlich ein kleiner Rollkoffer erlaubt.
Die Klage des BEUC richtet sich gegen die Grundtarife der Gesellschaften Easyjet, Ryanair, Norwegian, Transavia, Voltea, Vueling und Wizz Air. Nach den Untersuchungen der Verbraucherschützer erheben diese zwischen 6 und 75 Euro für ein zusätzliches Gepäckstück in der Kabine.
Die kostenfreie Tasche reiche nicht aus, um genügend Kleidung und persönliche Gegenstände mitzunehmen, kritisiert der Verband, dem auch der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angehört. BEUC-Generaldirektor Agustín Reyna setzt sich für einen zusätzlichen Rollkoffer ein: "Ich kann nicht verstehen, wie es angemessen sein soll, für eine mindestens zwei bis drei Tage lange Reise alles in eine kleine Tasche zu packen."
Handtasche oder kleiner Koffer?
Die Verbraucherschützer fordern die EU dazu auf, genauere Vorschriften einzuführen: So solle festgelegt werden, bis zu welcher Größe ein Handgepäckstück als angemessen gilt und welche Leistungen ein Ticket zwingend abdecken muss.
Auch im EU-Parlament setzen sich Abgeordnete für großzügigere Regeln in den Kabinen ein. Im Verkehrsausschuss hat eine fraktionsübergreifende Mehrheit dafür gestimmt, dass Passagiere künftig zwei kleine Gepäckstücke ohne Zusatzgebühr an Bord nehmen dürfen. Neben dem kleinen Gepäckstück wie Handtasche, Rucksack oder Laptop wäre ein kleiner Koffer möglich.
Das vorgeschlagene Mindestmaß liegt allerdings unterhalb der üblichen Kabinenkoffer. Fallen die Regelungen zu großzügig aus, könnte eine Überlastung der Gepäckfächer die Folge sein, was zu zusätzlichem Stress und Flugverzögerungen führen kann.
Neue Vorgaben frühestens zur Jahreswende
Es gibt aber auch Argumente gegen einheitliche Regeln. Millionen Passagiere entschieden sich bewusst für den günstigsten Tarif ohne Kabinenkoffer. Sie dürften nicht gezwungen werden, für etwas zu bezahlen, was sie nicht benötigen, erklärte der Airline-Verband A4E. Eine strengere Regulierung würde weniger Wahlmöglichkeiten für die Passagiere bedeuten, heißt es auch vom deutschen Branchenverband BDL. Einheitliche Gepäckmaße würden zudem den unterschiedlichen Flugzeugtypen nicht gerecht.
Ohnehin befindet sich das Verfahren noch in der Abstimmung zwischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten. Mit einer Einigung zu den Fluggastrechten wird frühestens zur Jahreswende gerechnet.
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