Unternehmen in Sachsen müssen vorerst keine Corona-Hilfen zurückzahlen
Unternehmen in Sachsen müssen Corona-Wirtschaftshilfen, die sie möglicherweise zu Unrecht erhielten, vorerst nicht zurückzahlen. Das sächsische Wirtschaftsministerium erklärte, dass die Rückzahlung zunächst ausgesetzt werde. Auch Mahnungen würden nicht verschickt. Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) verwies auf die schwierige wirtschaftliche Lage. Unnötige Härten sollten deshalb vermieden werden, sagte Panter. Für den Moment werde Betroffenen eine Atempause verschafft.

Minister: Auf Existenzängste reagiert
Er habe auf entstandene Existenzängste reagiert, begründete Panter den Schritt. Geplant seien nun klarere Regeln, wer das Fördergeld behalten darf oder veränderte Konditionen für die Rückzahlung. Der Präsident der Handwerkskammer Dresden Jörg Dittrich begrüßte die Entscheidung. Die Politik habe damit auf Forderungen des Handwerks reagiert. Dittrich verlangte einen raschen und verlässlichen Plan für das weitere Vorgehen, um betroffenen Unternehmen Gewissheit zu geben.
Es sind Existenzängste entstanden. Darauf habe ich reagiert und die Rückforderungen erst einmal stoppen lassen.

Bislang hat die zuständige Sächsische Aufbaubank (SAB) 89 Millionen Euro ermittelt, die Unternehmen mutmaßlich zu Unrecht erhielten. Etwa die Hälfte davon ist bereits zurückgezahlt. Neben Kleinunternehmern hatten die Handwerkskammern die Rückforderungspläne von Bund und Ländern kritisiert.
Fast drei Milliarden Euro in Sachsen ausgezahlt
Den Angaben nach haben während der Pandemie fast drei Viertel der sächsischen Firmen Zuschüsse in einer Gesamthöhe von knapp drei Milliarden Euro erhalten. Das Geld war als Überbrückungshilfe und Soforthilfe-Zuschuss aus Bundesmitteln geflossen. In jedem zweiten Fall steht eine Rückforderung im Raum.
MDR (tbi/wim)
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