Österreich erhöht Mindestalter für Waffenkäufe
- Als Reaktion auf den Amoklauf von Graz verschärft Österreich das Waffenrecht.
- Das Mindestalter für den Kauf besonders gefährlicher Waffen wird von 21 auf 25 Jahren heraufgesetzt.
- Zudem sollen psychologische Tests für Waffenbesitzer wichtiger werden und die Informationen über solche Tests unter Behörden besser ausgetauscht werden können.
Nach dem Amoklauf an einer Grazer Schule mit zehn Todesopfern vom 10. Juni hat die österreichische Regierung eine Verschärfung des Waffengesetzes beschlossen. Ziel sei es, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und den Zugang zu besonders gefährlichen Waffen deutlich zu erschweren, erklärte Bundeskanzler Christian Stocker nach der Kabinettssitzung.
Künftig werde das Mindestalter für den Erwerb von besonders gefährlichen Waffen wie Pistolen und Revolver von 21 auf 25 Jahre angehoben. Für andere Waffen wie Schrotflinten, die weiterhin ab 18 Jahren erlaubt sind, werde für die Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen ein verpflichtendes psychologisches Gutachten eingeführt. Zudem wird die sogenannte «Abkühlphase» beim erstmaligen Waffenkauf verlängert. Dies bedeutet, dass zwischen dem Kauf und der Aushändigung einer Waffe künftig vier Wochen vergehen müssen – bisher waren es drei Tage. «Mit den geplanten Verschärfungen setzen wir auf Prävention und Sicherheit», sagte Stocker.
Waffenbesitzkarten künftig auf acht Jahre befristet
Vor gut einer Woche hatte ein 21-jähriger Österreicher an seiner ehemaligen Schule zehn Menschen und anschliessend sich selbst erschossen. Das Motiv ist weiterhin unklar. Ermittlungen der Polizei ergaben jedoch, dass der Täter Schulmassaker und Amokläufer verherrlichte und ein intensiver Spieler von sogenannten Ego-Shootern war – einem Computerspiel-Genre, das aus der Ich-Perspektive gespielt wird.
Die Ermittlungen förderten zudem zutage, dass der Amokläufer die verwendeten Waffen legal erworben hatte, obwohl bei seiner Musterung beim Bundesheer psychologische Auffälligkeiten festgestellt worden waren. Die Behörden wussten davon aber nichts. Daher sollen auch psychologische Tests, die Waffenkäufer machen müssen, künftig wichtiger werden und der Datenaustausch zwischen Bundesheer und Waffenbehörden ermöglicht werden.

Die Reform sieht zudem vor, dass Waffenbesitzkarten bei Neuausstellung künftig auf acht Jahre befristet werden. Personen mit schweren gerichtlichen Vorstrafen oder laufenden Ermittlungen wegen besonders schwerer Delikte sollen generell vom Waffenbesitz ausgeschlossen werden. Keine Änderungen seien hingegen für bestimmte Gruppen wie Jäger vorgesehen. Zwar habe es auch hier einen Vorfall gegeben, so Stocker, doch grundsätzlich gehe man von einem verantwortungsvollen Umgang mit Waffen in dieser Gruppe aus.
Deutlich mehr Schulpsychologen geplant
Zur Prävention kündigte die österreichische Regierung an, die Zahl der Schulpsychologen in den kommenden Jahren zu verdoppeln. «Schulpsychologie darf künftig nicht mehr die Ausnahme, sondern muss die Regel sein», sagte der Kanzler. Zudem werde die Polizeipräsenz vor Schulen bis zum Schulschluss Ende Juni erhöht.
Für die Opfer und Hinterbliebenen des Amoklaufs werde ein Entschädigungsfonds von 20 Millionen Euro eingerichtet. Dieser soll unter anderem finanzielle Unterstützung bei Begräbniskosten und psychologischer Betreuung leisten.
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