Richterin weist Vormundschafts-Antrag zurück
Cher (79) ist mit ihrem Antrag auf vorübergehende Vormundschaft für ihren Sohn Elijah Blue Allman (49) vor Gericht gescheitert. Eine Richterin in Los Angeles erklärte, dass es an ausreichender Dringlichkeit fehle. Das berichtete das "People"-Magazin. Die Sängerin hatte zuvor argumentiert, ihr Sohn sei aufgrund psychischer Probleme und einer Suchterkrankung nicht in der Lage, seine Finanzen selbst zu verwalten, und beantragte eine sofortige gerichtliche Entscheidung.
Elijah Blue soll fast sein ganzes Geld für Drogen ausgeben
Elijah Blue Allman, der via Videoanruf zugeschaltet war, befindet sich derzeit in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung und sieht sich zudem mit mehreren rechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Ihm drohen Anklagen wegen schweren Einbruchs, Sachbeschädigung, einfacher Körperverletzung, Hausfriedensbruchs und Verstoßes gegen Kautionsauflagen. Deshalb sei es unwahrscheinlich, dass er auf das Geld aus dem Nachlass seines Vaters Gregg Allman (1947-2017) zugreifen könne, so die Richterin. Bereits "seit Jahren" werde das Geld ausgezahlt, weshalb sie jetzt keine Dringlichkeit sehe.
Cher hatte in ihrem Antrag behauptet, ihr Sohn gebe die Mittel aus dem Nachlass - rund 120.000 US-Dollar jährlich - nahezu vollständig für Drogen aus. Ihrer Darstellung zufolge gehe er nach den Auszahlungen in Hotels, konsumiere dort Drogen und lande anschließend im Krankenhaus. Laut eines Schreibens von Elijah Blues Halbbruder Devon Allman (53) sei er "derzeit eine Gefahr für sich selbst". Cher schilderte außerdem, Elijahs Verfassung habe sich seit ihrem letzten Antrag von 2023 "erheblich verschlechtert". Damals wollte sie bereits eine Vormundschaft erreichen, allerdings mit dem Ziel, den Nachlassverwalter Jason Rubin einzusetzen, und nicht sich selbst.
Die Richterin erklärte nun, sie könne die Sorgen zwar nachvollziehen, sehe jedoch keine Grundlage dafür, dass Elijah Blue Allman "nicht geschäftsfähig sei oder dass eine Vormundschaft angemessen sei". Cher hat dennoch die Möglichkeit, einen weiteren Antrag zu stellen.
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