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Alfons Schuhbeck muss vorerst nicht wieder in Haft. Der frühere Starkoch benötigt intensive medizinische Betreuung.

Der frühere Starkoch Alfons Schuhbeck (76) muss offenbar vorerst nicht zurück ins Gefängnis. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, wird die Unterbrechung der Vollstreckung seiner Gesamtfreiheitsstrafe "in jederzeit widerruflicher Weise bis mindestens zum 4. September 2026 verlängert". Grund dafür ist der Gesundheitszustand des Verurteilten.

Demnach erklärte die Staatsanwaltschaft München I, dass ein beauftragter medizinischer Sachverständiger zu dem Schluss gekommen sei, Schuhbeck sei derzeit nicht haftfähig. Wörtlich heißt es, eine Strafvollstreckung sei "auch in einer Justizvollzugsanstalt mit Krankenabteilung nicht umsetzbar". Der Gutachter habe hierfür sämtliche vorliegenden Arztberichte ausgewertet.

Schuhbeck leidet an Krebserkrankung

Bereits im vergangenen Juni war im Zuge eines Prozesses vor dem Landgericht München I bekannt geworden, dass Schuhbeck an einer schweren Krebserkrankung leidet. Sein Anwalt sprach damals von einer "nicht heilbaren, fortschreitenden" Erkrankung, die den ehemaligen Spitzenkoch sowohl körperlich als auch psychisch stark belaste. Trotz einer Operation habe nicht der gesamte Tumor entfernt werden können, zudem seien Lymphknoten betroffen.

Aktuell sei Schuhbeck weiterhin auf intensive medizinische Betreuung angewiesen und müsse regelmäßig ärztlich überwacht werden, teils auch im Krankenhaus. Wie es juristisch weitergeht, ist offen. Nach dem 4. September 2026 will die Staatsanwaltschaft laut "Bild" erneut prüfen, ob eine Fortsetzung der Haft möglich ist.

Im Juli 2025 hatte das Landgericht München I Alfons Schuhbeck wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Zuvor hatte der ehemalige Fernsehkoch bereits im August 2023 eine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung angetreten.

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