Staatsanwälte fordern mehr als elf Jahre Haft
Kurz vor der geplanten Strafmaßverkündung im Gerichtsprozess um Sean "Diddy" Combs (55) am 3. Oktober hat nun auch die New Yorker Staatsanwaltschaft ihre Einschätzung einer angemessenen Strafe für den US-Rapper mitgeteilt. Wie US-Medien übereinstimmend berichten, wollen die Staatsanwälte den wegen Prostitution in zwei Fällen für schuldig befundenen Musiker für insgesamt elf Jahre und drei Monate im Gefängnis wissen.
Als Begründung für das geforderte Strafmaß werden demnach vergleichbare Fälle aus der Vergangenheit herangezogen: "Die von ihm verübten Verbrechen sind schwerwiegend und haben in mehreren Fällen zu Haftstrafen von über zehn Jahren für Angeklagte geführt, die, wie Sean Combs, Gewalt angewendet und andere in Angst und Schrecken versetzt haben", wird ein Staatsanwalt zitiert. Neben der Haftstrafe müsse Combs daher zudem "eine stattliche Geldstrafe" im sechsstelligen Bereich auferlegt werden, fordert die Staatsanwaltschaft.
Dass inzwischen eine deutlich höhere Haftstrafe als zu Beginn verlangt wird, habe laut der Berichte auch damit zu tun, dass der Angeklagte während des gesamten Gerichtsprozesses "keine Reue gezeigt" habe und sich stattdessen als Opfer einer Schmierenkampagne inszenierte.
Forderung im krassen Gegensatz zu Combs' Anwälten
Vor einer Woche hatten bereits Combs' Anwälte ein ähnliches, fast 400 Seiten langes Dokument im Gericht vorgelegt. Das darin geforderte Strafmaß weicht massiv von dem der Staatsanwaltschaft ab: Laut "ABC News" wird argumentiert, dass Combs' Taten lediglich eine Haftstrafe von 14 Monaten rechtfertigen würden. De facto würde ihn das fast umgehend nach der anberaumten Verlesung des Strafmaßes Anfang Oktober auf freien Fuß setzen. Schließlich wurde Combs bereits im September des vergangenen Jahres festgenommen und befand sich seither in Untersuchungshaft, die an die Gesamtstrafe angerechnet würde.
Vor wenigen Tagen wurde ebenfalls laut "ABC News" dann von Combs' Anwälten sogar versucht, den Prozess noch komplett zu kippen. Während einer Anhörung, bei der neben Combs auch dessen Mutter und einige seiner Kinder anwesend waren, habe eine Anwältin des Rappers laut übereinstimmender US-Berichte erklärt, dass die Verurteilung nicht rechtens sei, da das herangezogene Gesetz im Falle von Combs nicht greife. Das Urteil solle daher entweder fallen gelassen werden oder es solle einen erneuten Prozess geben.
Der zuständige Richter hat sich zu diesem Antrag bislang zwar noch nicht öffentlich geäußert. Es gelte aber als unwahrscheinlich, dass der Prozess wenige Tage vor der angepeilten Verlesung des Strafmaßes noch einmal komplett neu aufgerollt wird.
Im Juli war Combs von einer Jury in zwei Fällen der Prostitution für schuldig befunden, von den noch schwerwiegenderen Vorwürfen des Sexhandels und der Erpressung jedoch freigesprochen worden. Für jeden einzelnen der beiden Schuldsprüche drohen Combs bis zu zehn Jahre Gefängnis, was theoretisch eine maximale Strafe von 20 Jahren bedeutet.
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