Politikerin wäre einst "tot umgefallen"
Bill und Tom Kaulitz (35) haben zu einem Screening der zweiten Staffel ihrer Netflix-Serie "Kaulitz & Kaulitz" in Berlin geladen. Zu den Promigästen gehörten unter anderem Moderatorin Melissa Khalaj (36), Model Stefanie Geisinger (28) und Schauspielerin Nilam Farooq (35). Aber auch Grünen-Politikerin Ricarda Lang (31) nutzte offenbar den Berlin-Besuch der Tokio-Hotel-Brüder, um ein Foto zu knipsen.
Unter anderem auf Instagram veröffentlichte Lang am 13. Juni ein Bild, auf dem sie neben den Kaulitz-Zwillingen in Richtung Kamera lacht. Im Kommentar spielt sie nicht nur auf deren alten Hit "Durch den Monsun" an, sondern auch darauf, wie beeindruckend solch eine Gelegenheit für sie als junge Teenagerin wohl gewesen wäre. "Ok, mein 13-jähriges Ich wäre einfach tot umgefallen, wenn sie dieses Bild sehen könnte", schreibt Lang dazu.
Wenigstens waren Tokio Hotel cooler als US5
Ob sie Bill und Tom wohl auch erzählt hat, dass sie offenbar einst gar nicht der größte Tokio-Hotel-Fan war? Zumindest konnten die beiden mit ihrer Band bei Lang das damalige Duell mit der Boygroup US5 gewinnen. "Als ich Jugendliche war, tobte ein riesiger Streit - war man Tokio Hotel oder US5? Man musste sich entscheiden", erzählte Lang in einem Ende 2022 veröffentlichten "Blind Date" mit dem "Musikexpress". "Ich gestehe, ich war nichts von beidem so richtig, aber das hätte ich damals keinem sagen können. Also entschied ich mich für Tokio Hotel, die fand ich als Zwölf- oder Dreizehnjährige dann doch noch ein bisschen cooler."
Bei Langs Followerinnen und Followern auf Instagram kommt das Foto größtenteils gut an. In einem Kommentar einer Nutzerin heißt es etwa: "Es gibt so Kombinationen, von denen man nicht wusste, dass man sie braucht, aber jetzt Feuer und Flamme ist!" Eine andere schwärmt: "Mein 41-jähriges Ich fällt immer noch beinahe tot um, wenn es diese drei Mäuse sieht."
SpotOnNews- Tom Kaulitz
- Ricarda Lang
- Tokio
- Berlin
- Netflix
- Nilam Farooq
- Kamera
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke