Blake Lively gewinnt Rechtsstreit gegen Justin Baldoni
Seit einem Jahr sorgt der Rechtsstreit zwischen Blake Lively und ihrem Ex-Kollegen Justin Baldoni für Schlagzeilen. Nun entscheidet ein Richter endgültig: Baldonis millionenschwere Gegenklage wird abgewiesen. Doch der Fall ist noch nicht komplett abgeschlossen.
Ein US-Bundesrichter hat die Klage von Schauspieler und Produzent Justin Baldoni gegen Blake Lively abgewiesen. Wie mehrere US-Medien übereinstimmend berichten, erklärte der zuständige Richter Lewis Liman vom Bezirksgericht in New York das Verfahren offiziell für beendet. Die juristische Auseinandersetzung hatte seit rund einem Jahr für Schlagzeilen gesorgt.
Baldoni hatte im Januar gemeinsam mit seiner Produktionsfirma Wayfarer Studios und mehreren Mitarbeitern eine Gegenklage in Höhe von 400 Millionen Dollar eingereicht. Diese richtete sich gegen Lively, ihren Ehemann Ryan Reynolds sowie die "New York Times". Die Vorwürfe umfassten unter anderem Erpressung, Verleumdung und Verletzung der Privatsphäre - als Reaktion auf Livelys zuvor erhobene Belästigungsvorwürfe gegen ihn.
Richter Liman begründete seine Entscheidung damit, dass Baldoni und seine Mitkläger eine gesetzte Frist verstreichen ließen. Bereits am 17. Oktober hatte das Gericht beiden Parteien eine letzte Gelegenheit eingeräumt, Gründe für den Fortbestand der Klage vorzulegen. Bis zum Ablauf der Frist am 24. Oktober habe jedoch nur Lively reagiert. "Die Zeit für die Wayfarer-Parteien, eine überarbeitete Klage einzureichen, ist abgelaufen", heißt es in der Entscheidung.
Livelys Anwälte sprechen von "vollständigem Sieg"
Schon im Juni hatte Liman einem Antrag von Livelys Anwälten stattgegeben, die Klage abzuweisen. Die behaupteten Tatbestände - darunter Erpressung, Verleumdung und falsche Darstellung - seien rechtlich nicht haltbar gewesen.
Die "New York Times" begrüßte das Urteil. Sprecher Charlie Stadtlander bezeichnete die Klage als "unbegründeten Versuch, ehrliche Berichterstattung zu unterdrücken". Man habe "sorgfältig und fair über eine Geschichte von öffentlichem Interesse" berichtet.
Auch Livelys Anwälte sprachen von einem "vollständigen Sieg" und einer "klaren Bestätigung" ihrer Mandantin. Die Gegenklage sei von Beginn an ein "Ablenkungsmanöver" gewesen, hieß es in einer Stellungnahme. Lively fordert nun die Erstattung ihrer Anwaltskosten sowie Schadenersatz von Baldoni und den weiteren Klägern.
Ganz abgeschlossen ist der Fall jedoch noch nicht: Baldoni kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Die Auseinandersetzung hatte Ende Dezember vergangenen Jahres begonnen, als Lively ihren "Nur noch ein einziges Mal"-Kollegen wegen sexueller Belästigung verklagte. Baldoni reichte daraufhin eine Gegenklage ein, beide Verfahren wurden vor dem Bundesgericht in New York zusammengeführt. Der Prozess im ursprünglichen Verfahren von Lively soll voraussichtlich im März kommenden Jahres beginnen.
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