Jimi Blue Ochsenknecht kann gehen, wohin er will
Sein Prozess wegen einer nicht bezahlten Hotelrechnung liegt schon ein paar Tage zurück. Dennoch saß Jimi Blue Ochsenknecht weiter in Österreich fest. Nun jedoch hat er auch seinen Pass wieder - und damit die Reisefreiheit.
Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht darf Österreich wieder verlassen. Eine Woche nach Ende seines Prozesses um eine unbezahlte Hotelrechnung seien alle Auflagen aufgehoben worden, teilte ein Sprecher des Landgerichts Innsbruck mit. Der 33-Jährige habe seinen Reisepass sowie die zwischenzeitlich hinterlegte Kaution von 15.000 Euro zurückerhalten.
Noch am Mittwoch hatte es keine Entscheidung über die Aufhebung der Auflagen für Ochsenknecht gegeben. Die zuständige Richterin werde sich jedoch zeitnah damit befassen, hieß es da noch. Dies sei das übliche Prozedere. Nun ist der Vorgang abgeschlossen.
Ochsenknecht war vor dem Landgericht Innsbruck wegen schweren Betrugs angeklagt. Er war vergangene Woche aber nicht verurteilt worden. Das Verfahren wurde gegen eine Geldbuße von 18.000 Euro beigelegt. Damit kam Ochsenknecht auch um eine mögliche Haftstrafe von bis zu drei Jahren herum.
Jetzt muss er nur noch zahlen
Der Schauspieler hatte bei einer Feier zu seinem 30. Geburtstag in einem Tiroler Hotel eine Rechnung von 14.000 Euro nicht beglichen. Erst nach jahrelangem Tauziehen und seiner Festnahme am Hamburger Flughafen wurde die Rechnung bezahlt.
Im Zuge des Prozesses entschuldigte sich der Schauspieler mit einem Handschlag bei dem Tiroler Hotelbetreiber, bei dem er die Zeche geprellt hatte. "Entschuldigung angenommen", sagte der Hotelier. Gleichwohl beantwortete Ochsenknecht die Frage, ob er sich schuldig bekenne, vor Gericht nur ausweichend: "Ich würde generell die Verantwortung übernehmen dafür, dass ich nicht bezahlt habe."
Ochsenknecht verließ den Gerichtssaal am vergangenen Freitag ohne Kommentar. Ganz beendet ist die Posse allerdings noch immer nicht. Erst wenn die 18.000 Euro auch wirklich wie vereinbart in Raten bezahlt sind, kann das Gericht das Verfahren tatsächlich komplett einstellen. Sollte die Zahlung hingegen nicht erfolgen, wird es fortgesetzt.
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