Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hält den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine einheitliche Fahrzeugkennzeichnung für nicht praxistauglich. In einer Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium fordert der Verband weitreichende Korrekturen. Die geplante Regelung ist Teil des sogenannten "Automotive‑Pakets" und soll die bisherige Richtlinie 1999/94/EG ersetzen.

Auch Gebrauchtwagen sollen erfasst werden

Ziel der Neuregelung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher beim Fahrzeugkauf besser über Verbrauchs‑ und Emissionswerte zu informieren. Nach dem Vorschlag der EU‑Kommission sollen künftig auch Gebrauchtwagen in die Kennzeichnungspflicht einbezogen werden. Genau diesen Punkt sieht der ZDK besonders kritisch. Präsident Thomas Peckruhn warnte am Freitag vor rechtlichen und praktischen Problemen. "Die EU‑Kommission schießt über das Ziel hinaus, wenn nunmehr auch Gebrauchtwagen in die Regulierung mit aufgenommen werden sollen", sagte er. Viele Fahrzeuge wichen vom Originalzustand ab, zudem fehlten häufig belastbare Verbrauchswerte. Das öffne Abmahnungen Tür und Tor.

WLTP-Verbrauchswerte älterer Fahrzeuge

Hinzu kommt nach Darstellung des ZDK ein methodisches Problem: Ältere Gebrauchtwagen wurden nach dem früheren NEFZ‑Zyklus zugelassen, während heute WLTP‑Werte maßgeblich sind. "Komplizierte Umrechnungen sind von den Händlern kaum leistbar", so Peckruhn weiter. Für Verbraucher entstünden dadurch keine klareren Informationen. "Den Gebrauchtwagenkunden erweist das Brüsseler Bürokratiemonster einen Bärendienst."

ZDK mit acht Forderungen an die Politik

In einem Acht‑Punkte‑Papier fordert der ZDK nun unter anderem, die Kennzeichnungspflicht auf Neufahrzeuge zu beschränken, keine zusätzlichen Angaben zum Batteriezustand gebrauchter Elektroautos vorzuschreiben und leichte Nutzfahrzeuge auszunehmen. Zudem verlangt der Verband klare Zuständigkeiten für Hersteller, Plattformbetreiber und Händler sowie eine europaweit einheitliche Marktüberwachung.

Peckruhn appellierte an das Wirtschaftsministerium, sich in Brüssel für rechtssichere und umsetzbare Vorgaben einzusetzen. "Für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen die zahlreichen Neuerungen keinerlei Mehrwert", betonte er. Für den Gebrauchtwagenhandel könnten die Regelungen dazu führen, ältere Fahrzeuge nicht mehr anzubieten oder in Zahlung zu nehmen.

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