Auto-Bestseller 2025: Viel VW, ein Aufsteiger – und ein Chinese
Deutlich verloren, doch erneut das beliebteste Auto Deutschlands: Der VW Golf lag 2025 mit 85.023 Einheiten an der Spitze des Pkw-Neuzulassungsstatistik des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Auch im Vorjahr hatte der Dauerbestseller diese Position inne, damals noch mit gut 100.000 Neuzulassungen.
Ebenfalls aus 2024 bekannt, sind die Plätze zwei und drei, die an die SUV-Modelle VW T-Roc (78.264 Neuzulassungen) und VW Tiguan (63.316 Neuzulassungen) gehen. Darauf folgt als "Aufsteiger des Jahres" der Kleinwagen Opel Corsa, der mit 48.581 Einheiten gegenüber dem Vorjahr drei Plätze gut gemacht hat. Rang fünf geht an den BMW X1 mit 47.143 Stück.
Auf Rang sechs folgt mit dem Skoda Octavia das erste Import-Modell. Insgesamt 44.890 Kunden entschieden sich für den tschechischen Cousin des VW Golf. Komplettiert wird die Zehnerliste von VW Passat (44.609 Fahrzeuge), Seat Leon (38.425), BMW 5er (37.643) und Audi A6 (37.505). Erfolgreichstes chinesisches Modell war im vergangenen Jahr der BYD Seal U mit 9.562 Einheiten – der damit auf einem ähnlichen Niveau liegt wie beispielsweise ein Porsche 911 (9.851).
Deutschlands beliebteste Autos 2025 - Top Ten
Bei den reinen Elektroautos zeigt sein eine ähnliche Dominanz deutscher Marken und Konzernmarken. Beliebtestes Modell war der VW ID.7 mit 34.563 Neuzulassungen – vor ID.3 (31.938) und ID.4/ID.5 (26.550). Dann kommen Skoda Elroq (25.426) und Enyaq (25.383), BMW X1 (18.957), Cupra Born (18.847), Mini (15.495), Seat Tavascan (14.036) und Audi A6 e-tron (13.778).
Deutlich gemischter ist das Bild bei den Plug-in-Hybriden: Hinter Marktführer VW Tiguan (15.315 Exemplare) finden sich unter den zehn gefragtesten Modellen unter anderem auch die Mercedes-Benz E-Klasse, der Ford Kuga und der BYD Seal U.
Mehr zum Thema entdecken
Autohandel
KBA-Segmente: Reichlich Rotation im Januar
Autohandel
KBA-Segmentübersicht: VW an der Spitze - bei Verbrennern und E-Autos
Autohandel
KBA-Segmentübersicht: Viele Verlierer, ein Doppelsieger
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke