Insgesamt 75.257 MPU gab es im Jahr 2024 – dies sind mehr als 8 Prozent weniger als im Vorjahr. Dabei betrafen die MPU-Gutachten der 14 aktiven amtlich anerkannten Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) mit rund 43 Prozent am häufigsten Alkohol-Fragestellungen. Es folgen Gutachten zu den Fragestellungen betreffend "Drogen und Medikamente" mit etwa 25 Prozent (2023: 33 Prozent).

4 von 10 Personen "ungeeignet" für Straßenverkehr

Bei den Ergebnissen der MPU gab es gegenüber dem Vorjahr keine relevanten Veränderungen; die Quoten blieben unverändert: Von den 75.257 begutachteten Personen waren knapp 57 Prozent "geeignet" und gut 39 Prozent ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Mit anderen Worten: Fast vier von zehn Kraftfahrern war bei der MPU die Fähigkeit abgesprochen worden, geeignet zu sein, um mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Weitere vier Prozent erhielten die Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung.

MPU behält ihre existentielle Bedeutung 

Das MPU-Gutachten ist die Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person zum aktuellen Zeitpunkt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist und somit eine Fahrerlaubnis erhalten oder neu erteilt bekommen kann oder nicht. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Empfehlung einer Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung möglich. Dann kann die Fahrerlaubnis, wenn die zuständige Behörde der Teilnahme an dem Kurs zugestimmt hatte, nach der erfolgreichen Absolvierung neu erteilt werden.

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