Mit der Führerscheinerweiterung B196 kann man ohne Prüfung bis zu 130 km/h schnelle 125er-Motorräder fahren. Vier Stunden Theorie, fünf Stunden Praxis – mehr ist nicht nötig.

Ohne Prüfung und zu moderaten Kosten kann man Motorrad fahren. Die Führerscheinerweiterung B196 macht es seit 2020 möglich. Jedes Motorrad? Nein, das dann doch nicht. Erlaubt sind lediglich kleine Maschinen mit bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum und einer Motorleistung von nicht mehr als 15 PS beziehungsweise 11 kW. Bei einem dreirädrigen Motorrad dürfen es sogar 20 PS beziehungsweise 15 kW sein.

Schwere Maschinen sind das nicht, aber doch ausgewachsene Motorräder, mit denen man auch auf die Autobahn darf. Die Spitzengeschwindigkeit solcher Modelle liegt bei 100 bis 130 km/h. Also kein Vergleich zu den Motorrädern mit 50 Kubikzentimetern Hubraum, die lediglich 45 km/h fahren dürfen und mit denen man schon in der Stadt zum Verkehrshindernis wird.

Verkehrsrecht Fahrzeugkontrolle – darum sollten Sie den Führerschein zu Hause lassen

B196 für die kleinen Maschinen

B196 ist also kein vollwertiger Motorradführerschein, aber immerhin eine kleine Lösung. Der Buchstabe B verrät es: Es ist eine Erweiterung des PKW-Führerscheins. Der Hauptvorteil gegenüber dem Motorradführerschein sind die geringen Kosten und die Tatsache, dass weder eine zusätzliche theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich ist. Vier Stunden Theorie und fünf Stunden Praxis reichen aus, um die Erweiterung zu erhalten. Das ist auch an zwei Tagen machbar. Die Kosten liegen bei etwa 700 bis 1000 Euro. Allerdings muss man mindestens 25 Jahre alt sein und den Pkw-Führerschein bereits seit fünf Jahren besitzen.

Ein deutlicher Nachteil ist, dass die Erweiterung nur in Deutschland anerkannt wird und nicht im Ausland. Weiterhin gibt es kein verkürztes Verfahren zum Motorradführerschein A. Hier beginnt man von vorn, zumindest in der Theorie. Die Fahrpraxis auf einer 125er dürfte den praktischen Teil von Ausbildung und Prüfung jedoch erleichtern. Wer aber nur ein wenig Motorrad oder Roller fahren möchte, kommt hier schnell und unkompliziert zum Ziel.

Verkehrsrecht 2000 Mark und man durfte "alles" fahren – die Führerscheinklasse III war genial

A1 deutlich teurer 

Mit der Motorradklasse A1 darf man dasselbe fahren. Doch selbst wenn der Pkw-Führerschein B vorhanden ist, sind Aufwand und Kosten für A1 deutlich höher. Mehr Stunden kosten mehr Geld; man muss mit bis zu 2000 Euro rechnen, dazu kommen theoretische und praktische Prüfungen mit der Möglichkeit durchzufallen.

Wer irgendwann den großen Motorradführerschein A ohne Leistungsbegrenzung haben möchte, hat mit dem Vorbesitz von A1 nur geringe Vorteile gegenüber B196. Fahrpraxis ist bei beiden vorhanden. Startet man mit A1, fallen geringfügig mehr Fahrstunden an als bei B196 – rechnet man die Gesamtkosten zusammen, ergibt sich kein Vorteil. Eher kann das Gegenteil eintreten. Interessant ist A1 vor allem für Jüngere, da man für A1 nur 16 Jahre alt sein muss. Für B196 sind es 25 Jahre und fünf Jahre Besitz des Pkw-Führerscheins.

Letztlich knüpft B196 an den alten Pkw-Führerschein der Klasse 3 an, der bis 1998 das Fahren dieser Motorräder einschloss. Ganz ohne Mehrkosten.

  • Motorrad
  • Führerschein
  • Verkehrsrecht

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke